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Detektei ConDetect - Privat- & Wirtschaftsdetektei - die KostenfrageDie Honorare für die Dienstleistung einer Detektei werden zwischen dem Auftraggeber und der Detektei im Vorfeld frei vereinbart. Unsere Dienstleistungen werden in der Regel nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand abgerechnet, wobei als Einheit die Stundensatzbasis gilt. Die Stundensätze bewegen sich in einer bestimmten Spanne, je nach Art der auszuführenden Tätigkeit und nach Qualifikation des Sachbearbeiters. Ein Lauschabwehrelektroniker wird beispielsweise fraglich höher abzurechnen sein als ein Videoanalyst, der verdeckte Videoüberwachungsaufnahmen auswertet. Eine seriöse Detektei wird jedoch aufgrund qualifizierter Mitarbeiter und Einsatzgeräte in den wenigsten Fällen zu Dumpingpreisen arbeiten können.

Zu dem Stundensatz werden in der Regel Grundhonorar, Nacht- und Feiertagszuschläge, sowie Auslagen und Kilometergeld, die in kausalem Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, in Rechnung gestellt. Anhand einer detaillierten Rechnung und Spezifikation können Sie nachvollziehen, welche Kosten entstanden sind. Alle Leistungen sind gemäß dem Dienstvertrag aufgeführt. Grundsätzlich orientieren wir uns bei der Preisgestaltung an dem Preisspiegel des Bundesverbandes Deutscher Detektive, BDD, dem der Geschäftsführer unserer Detektei schon seit Jahrzehnten als Mitglied angehört.

In einem persönlichen Gespräch klären wir eingehend die Kostenfrage, damit Sie einen Überblick erhalten und Ihre Möglichkeiten in Ruhe abwägen können. Eine genaue Vorausplanung hilft, die entstehenden Kosten im Überblick zu behalten, denn so kann man Einsatzzeiten eingrenzen, und es entstehen keine teueren Leerlaufzeiten.

Und übrigens, wussten Sie, dass die Kosten für den Einsatz einer Detektei in vielen Fällen durch die Gegenseite erstattungsfähig sind?

Nach der ZPO können Detektivkosten immer dann erstattungsfähig sein, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung notwendig waren. Ihr Rechtsanwalt berät Sie sicher gerne zur Kostenerstattung auch in Ihrem Fall. Einige Beispiele von Detektivkostenerstattung finden Sie in einer kleinen Auswahl an Urteilen hier.

Abhörschutz
Abrechnungs- & Spesenmanipulation
Arbeitsstellenermittlung
Außendienstkontrolle
Betrug
Bewerberüberprüfung
Diebstahl / Kassendiebstahl
Fehlzeiten
Forderungsausfall
Kindesunterhalt
Kontrolltätigkeiten
Lager- & Transportkriminalität
Leumundsrecherchen
Lohnfortzahlungsmissbrauch
Partnerschaftsangelegenheiten
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Sorgerechtsangelegenheiten
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Unterhaltsangelegenheiten
Untreue und Fremdgehen
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