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Zu dem Stundensatz werden in der Regel Grundhonorar, Nacht- und Feiertagszuschläge, sowie Auslagen und Kilometergeld, die in kausalem Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, in Rechnung gestellt. Anhand einer detaillierten Rechnung und Spezifikation können Sie nachvollziehen, welche Kosten entstanden sind. Alle Leistungen sind gemäß dem Dienstvertrag aufgeführt. Grundsätzlich orientieren wir uns bei der Preisgestaltung an dem Preisspiegel des Bundesverbandes Deutscher Detektive, BDD, dem der Geschäftsführer unserer Detektei schon seit Jahrzehnten als Mitglied angehört. In einem persönlichen Gespräch klären wir eingehend die Kostenfrage, damit Sie einen Überblick erhalten und Ihre Möglichkeiten in Ruhe abwägen können. Eine genaue Vorausplanung hilft, die entstehenden Kosten im Überblick zu behalten, denn so kann man Einsatzzeiten eingrenzen, und es entstehen keine teueren Leerlaufzeiten. Und übrigens, wussten Sie, dass die Kosten für den Einsatz einer Detektei in vielen Fällen durch die Gegenseite erstattungsfähig sind? Nach der ZPO können Detektivkosten immer dann erstattungsfähig sein, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung notwendig waren. Ihr Rechtsanwalt berät Sie sicher gerne zur Kostenerstattung auch in Ihrem Fall. Einige Beispiele von Detektivkostenerstattung finden Sie in einer kleinen Auswahl an Urteilen hier. |
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