Themenseite: Detektei und Honorare

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Zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Detektei gehören auch

Überwachung vorgeblich kranker Mitarbeiter durch Privatermittler
Außendienstüberwachung bei Verdacht der Manipulation der Aufstellung der Arbeitszeiten oder Freizeitaktivitäten während der Arbeitszeit
Ermittlungen bei Sachbeschädigung / Vandalismus
Beobachtungen durch Privatdetektive bei Verdacht auf Seitensprung oder Untreue in Ihrer Partnerschaft

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ConDetect - Privatdetektei & Wirtschaftsdetektei
 

 

 

Detektei ConDetect -

Detektivkosten sind von Fall zu Fall rückerstattungsfähig

Die Honorare für die Dienstleistung einer Detektei werden zwischen dem Auftraggeber und der Detektei im Vorfeld frei vereinbart. Unsere Dienstleistungen werden in der Regel nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand abgerechnet, wobei als Einheit die Stundensatzbasis gilt. Die Stundensätze bewegen sich in einer bestimmten Spanne, je nach Art der auszuführenden Tätigkeit und nach Qualifikation des Sachbearbeiters. Ein Lauschabwehrelektroniker wird beispielsweise fraglich höher abzurechnen sein als ein Videoanalyst, der verdeckte Videoüberwachungsaufnahmen auswertet. Eine seriöse Detektei wird jedoch aufgrund qualifizierter Mitarbeiter und Einsatzgeräte in den wenigsten Fällen zu Dumpingpreisen arbeiten können.

Zu dem Stundensatz werden in der Regel Grundhonorar, Nacht- und Feiertagszuschläge, sowie Auslagen und Kilometergeld, die in kausalem Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, in Rechnung gestellt. Anhand einer detaillierten Rechnung und Spezifikation können Sie nachvollziehen, welche Kosten entstanden sind. Alle Leistungen sind gemäß dem Dienstvertrag aufgeführt. Grundsätzlich orientieren wir uns bei der Preisgestaltung an dem Preisspiegel des Bundesverbandes Deutscher Detektive, BDD, dem der Geschäftsführer unserer Detektei schon seit Jahrzehnten als Mitglied angehört.

In einem persönlichen Gespräch klären wir eingehend die Kostenfrage, damit Sie einen Überblick erhalten und Ihre Möglichkeiten in Ruhe abwägen können. Eine genaue Vorausplanung hilft, die entstehenden Kosten im Überblick zu behalten, denn so kann man Einsatzzeiten eingrenzen, und es entstehen keine teueren Leerlaufzeiten.

Und übrigens, wussten Sie, dass die Kosten für den Einsatz einer Detektei in vielen Fällen durch die Gegenseite erstattungsfähig sind?

Nach der ZPO können Detektivkosten immer dann erstattungsfähig sein, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung notwendig waren. Ihr Rechtsanwalt berät Sie sicher gerne zur Kostenerstattung auch in Ihrem Fall.

Unabhängig davon, ob Sie einen Detektiv oder einen Privatermittler in Berlin oder Hamburg, in Hannover oder München, Stuttgart oder Köln suchen. ConDetect Privatdetektive und Wirtschaftsdetektive stehen Ihnen zur Wahrung Ihrer privaten oder geschäftlichen Interessen hilfreich zur Seite.

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