Themenseite: Detektei Neustadt - Detektive ermitteln in Neustadt

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Wahrung Ihrer Interessen durch unsere Detektive nicht nur in der Region Hannover, sondern auch in Nienburg, Wunstorf, Stadthagen, Garbsen sowie bundesweit und weltweit.

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Neben den bereits genannten gehören auch die folgenden Themen zu den Tätigkeiten, die Detekteien in Neustadt a. Rbge. durchführen: Nachforschungen durch Wirtschaftsdetektive in Neustadt zum Nachweis von Versicherungsbetrug oder Schwarzarbeit, Ermittlungen durch Privatdedektive in Neustadt bei Untreue oder Seitensrpung in der Beziehung, Beweiserhebungen durch Privatermittler in Neustadt sowie Observationen von Personen und Objekten durch die Dedektei Neustadt.

Wussten Sie, dass die Stadt im Jahre 1310 urkundlich als nova civitas "neue Stadt" erwähnt wurde und um 1200 vom Grafen Bernhard II. von Wölpe gegründet wurde?

       
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Detektei Neustadt

ConDetect Detektive ermitteln in Neustadt

ConDetect Detektive führen für Sie in Neustadt Recherchen und Überwachungen im Privatbereich ebenso durch wie in geschäftlichen Belangen. Gerichtsverwertbare Fakten werden dabei zuverlässig und diskret ermittelt. Wenn Sie offene Fragen zu klären haben, stehen wir Ihnen mit Kompetenz und Diskretion zur Seite.

Bei Problemen in Neustadt oder sonstwo sollten Sie nicht länger zögern. Unterhalten Sie sich mit einem Privatdetektiv unserer Detektei unter

0 18 05 - 80 28 80 **

vertraulich über Ihr Anliegen. Erarbeiten Sie gemeinsam eine Strategie zur Lösung Ihres akuten Problems. Für eine erste Darlegung Ihres Anliegens können Sie natürlich auch gern das Kontaktformular der Detektei Neustadt nutzen.

Detektivkosten müssen von Arbeitnehmer übernommen werden.

Ein Arbeitnehmer war krank geschrieben, woran sein Arbeitgeber zweifelte. Daraufhin schaltete dieser eine Detektei ein, die den Verdacht der vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit aufklären und den Angestellten überführen sollte. Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hatte in der ersten Instanz (Az.: 2 CA 1204/07) festgestellt, dass der Arbeitgeber eine Erstattung der zur Überführung notwendigen Kosten durch eine Detektei von dem überführten Mitarbeiter zurückfordern kann. Schließlich habe dieser die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht. Das Landesarbeitsgericht LAG Rheinland-Pfalz in Mainz hat in der zweiten Instanz (AZ 7 SA 197/08) bestätigt, dass der Arbeitgeber dazu berechtigt gewesen sei, einen Detektiv einzuschalten. Es habe Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der krank geschriebene Angestellte seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht habe. Der Arbeitnehmer muss die gesamten durch den Detektiveinsatz entstandenen Kosten tragen. LAG Rheinland Pfalz 7 SA 197/08.

Dies ist selbstverständlich nur eine kleine Auswahl von Bereichen, in denen Ihnen der Privatdetektiv Neustadt hilfreich zur Seite steht:

Recherchen bei vorgestäuschtem Eigenbedarf
Ermittlung des Aufenthaltsortes eines säumigen Schuldners oder von alten Schulfreunden
Beobachtung von Handelsvertretern bei Spesenbetrug oder Manipulation der Arbeitszeitaufstellung

 

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