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Zu den Tätigkeiten einer Detektei in Wien zählen unter anderem auch:
Partnerüberwachung bei Verdacht des Fremdgehens
Arbeitnehmerüberwachung
Schuldnerermittlung
Übrigens - wussten Sie, dass sich schon 1949 die damals renommiertesten Privatdetektive Österreichs zusammentaten und im August 1949 den Verband konzessionierter Detektivunternehmen Österreichs gründeten, der heute ÖDV heißt?
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Detektei WienDetektive ermitteln in WienIm alltäglichen Sprachgebrauch wird der Berufsdetektiv häufig auch Privatdetektiv genannt. Welche Aufgaben erfüllt ein Detektiv in Wien? Detektive beschaffen Beweise beispielsweise für Ehescheidungsangelegenheiten, bei Ehebruch und Untreue. Durch Beweiserhebung, Ermittlungen und Beobachtungen werden gerichtsverwertbar Beweismittel gesammelt. Im Wirtschaftsbereich unterstützt der Detektiv in Wien Firmen und Organisationen bei der Aufklärung von Betrug, Pfuscherfahndung und der Aufklärung von Arbeitnehmeruntreue. Weiters werden Detekteien in Wien bei der Suche nach Schuldnern, der Abwehr von Betriebsspionage und zur Abwehr von Lauschangriffen eingesetzt. Sie fragen sich, wer ist der beste Detektiv in Wien? Eine gute Frage, die sicher nicht zu beantworten ist. Es gibt sicher viele gute Detekteien in Wien. Wie trennen Sie die Spreu vom Weizen? Achten Sie beispielsweise auf eine Mitgliedschaft im ÖDV (Österreichischer Detektiv Verband). Gerne helfen Ihnen unsere Detektive auch in Wien. Und natürlich sind wir über unseren Geschäftsführer dem ÖDV angeschlossen. Wollen Sie mehr wissen? Rufen Sie uns gerne an. Für Ihre Anfrage wählen Sie Detektei Wien0049 - 23 69 - 20 30 311 ** Gerne wird Ihnen ein privater Ermittler Rede und Auskunft stehen. Seien Sie gewiss, dass wir Ihr Anliegen diskret behandelt und bei der Beschaffung der Beweise seriös und diskret vorgehen werden. Alternativ dazu sehen wir einer schriftlichen Schilderung
Ihres Anliegens entgegen. Nutzen Sie hierfür bitte das
In Österreich ist bei speziellen gerichtsanhängigen Detektivfällen eine Rückerstattung des Detektivhonorars durch den Verursacher / Schädiger denkbar im Rahmen eines Regressverfahrens. Beispielhaft seien Detektivfälle genannt wie Krankenstandsmissbrauch oder Scheidung. Nach § 129 ABGB können die Detektivkosten in manchen Detektivfällen als Schadenersatz zurückgefordert werden. Fragen Sie bitte dazu den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Beachtung in der Presse hat dabei besonders die Entscheidung des OGH (Oberster Gerichtshof) gefunden, in der einer Wienerin Recht gegeben wurde, wonach ihre Rivalin, die ein Verhältnis mit dem Ehemann der Wienerin hatte, ihr etwa die Hälfte der Detektivkosten erstatten muss. Der OGH entschied, dass das Fremdgehen ein schuldhafter Eingriff in das geschützte Rechtsgut Ehe sei und die Geliebte der Auftraggeberin 4.207,76 Euro Detektivkosten zuzüglich Nebenkosten erstatten muss. (OGH Wien 2006 / 12 / 19, 4 Ob 52/06k) Der Detektiv Wien führt keine rechtliche Beratung durch. Sofern Rechtsberatungsbedarf besteht, wenden Sie sich bitte an
einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Wien.
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