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ConDetect - Privat- & Wirtschaftsdetektei - Abrechnungs- und SpesenmanipulationBekämpfung von Abrechnungs- & Spesenmanipulation / Abrechnungsbetrug / Spesenbetrug durch Detektive.

Detektive beobachten Ihren Außendienst, Ihre Monteure, Ihre Vertreter und Ihre Angestellten bei dem Verdacht auf Manipulation und Schummeleien bei den Zeitaufstellungen, den eingereichten Abrechnungen oder den Stundenzetteln.

Spesenbetrug ist ein Kündigungsgrund.

Deckt ein Detektiv den Spesenbetrug eines Mitarbeiters auf, so ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch den Spesenbetrug hinlänglich gestört.

Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer seine Spesenabrechnung korrekt vornehmen. Macht er das nicht und ein Detektiv kann ihm den Spesenbetrug nachweisen, so folgt in der Regel die Kündigung. Ein Vergehen wegen Spesenbetruges kann auch bei einem langjährigen Mitarbeiter im Außendienst zu einer fristlosen Kündigung führen. Beispielsweise kann in der Regel auch ohne eine Abfindung gekündigt werden, denn Spesenbetrug rechtfertigt eine verhaltensbedingte Kündigung.

Sinken die Verkaufszahlen eines Ihrer Mitarbeiter bei gleichbleibenden Reisekosten und Spesen? Werden nur wenige neue Kunden gewonnen? Fragen Ihre Kunden bei Ihnen an, wann sich ein Mitarbeiter mal wieder richtig Zeit nehmen wird?

Durch gefälschte Reiseberichte, Besuchsberichte und Spesenabrechnungen entstehen hohe Kosten und Ihnen entgehen wichtige Umsätze. Oft werden mehrere Kundenbesuche im Schnelldurchlauf an einem Tag durchgeführt, die laut Spesenabrechnung an unterschiedlichen Tagen stattfanden. Während Ihr Mitarbeiter also auf dem Papier bei der Arbeit war hat er möglicherweise Tennis gespielt, den Rasen gemäht oder noch drastischer - für die Konkurrenz gearbeitet.

Unsere Detektive konnten durch gezielte Observationen regelmäßig Mitarbeiter des Spesenbetruges überführen, denen nachgewiesen wurde, dass deren berufliche Aktivitäten nicht mit ihren Spesenabrechnungen übereinstimmten.

Haben auch Sie einen Mitarbeiter im Verdacht, Spesenabrechnungen zu manipulieren?

Im Rahmen einer Observation dokumentieren unsere Detektive die Dauer von Kundenbesuchen ebenso wie die täglich zurückgelegten Entfernungen. Anhand dieser Dokumentation können Sie beurteilen, ob Ihr Außendienstmitarbeiter seine Spesenabrechnungen manipuliert oder ob diese den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Nach Abschluss der Observation erhalten Sie einen ausführlichen Bericht mit (falls gefertigt) Foto-/Videomaterial.

Der Detektiv-Bericht kann natürlich als Beweismaterial bei Gericht genutzt werden. Bei Bedarf kann jeder eingesetzte Detektiv als Zeuge vor Gericht auftreten und die während der Beobachtung festgestellten Fakten beeiden.

Aus der Rechtssprechung zum Thema Spesenbetrug:

Das LAG Schleswig Holstein in Kiel erklärte mit Urteil vom 06.08.2002, dass eine Abrechnung fiktiver Reisekosten zum Nachteil des Arbeitgebers eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellen. (LAG Schleswig Holstein, Kiel, AZ 2 Sa 150/02)

Das OLG Bremen entschied am 30.03.2006, dass ein Unternehmen berechtigt ist, einem Handelsvertreter aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, falls dieser Spesenbetrug begangen hat. Im vorliegenden Fall hatte der Handelsvertreter einen Eigenbeleg für grundsätzlich nach dem Vertrag erstattungsfähiger Spesen eingereicht, die allerdings in dem betreffenden Fall überhaupt nicht angefallen sind. Die Richter am OLG Bremen befanden, dass das vertragliche Vertrauensverhältnis durch diesen Täuschungsversuch zerstört wird, so dass es für die Wirksamkeit der Kündigung auch keiner vorherigen Abmahnung bedarf. (OLG Bremen, 2 U 115/05)

Leitsatz: Bevor Sie voreilig eine Kündigung aussprechen lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, wie Ihr spezieller Fall juristisch zu werten ist.

Fallbeispiel aus der detektivischen Praxis:

Ein Unternehmen der Metallbranche aus Hessen verdächtigte aufgrund konkreter Umstände einen Außendienstmitarbeiter, dass dieser seine Arbeitszeitaufstellungen manipulierte. Daraus resultierte nicht nur eine höhere Auslöse, doch mit dem Spesenbetrug ging gleichzeitig eine verminderte Arbeitsleistung einher.

Zur eindeutigen Aufklärung der Tatbestände wurde beschlossen, ConDetect Detektive mit der verdeckten Beobachtung des Außendienstmitarbeiters über einen Zeitraum von einer Woche zu betrauen. Die zur Beobachtung eingesetzten Detektive stellten schon am ersten Einsatztag fest, dass der Mitarbeiter sein Wohnhaus erst gegen 10.30 Uhr verließ, obschon auf seinen Arbeitsnachweisen überlicherweise immer Zeiten um 7 Uhr notiert worden waren. Die Rückkehr erfolgte gegen 15.30 Uhr.

Auch an den Folgetagen waren ähnliche Zeiten durch die Detektive zu notieren. Am Donnerstag mussten die Detektive feststellen, dass überhaupt keine Arbeitsaktivitäten entfaltet wurden und nur 2 offensichtlich private Fahrten zu einem Möbelhaus und einem Baumarkt erfolgten. Lediglich der Freitag entwickelte sich als Arbeitstag, der den geplanten Vorgaben entsprach.

Ein Abgleich der späteren Arbeitsnachweise und Spesenabrechnungen mit den realen Zeiten, die durch die Detektive dokumentiert werden konnten, ergab erhebliche Manipulationen seitens des Außendienstmitarbeiters zum Nachteil des Arbeitgebers. Der begangene und durch Detektive nachgewiesene Spesenbetrug führte zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form einer fristlosen Kündigung. Darüber hinaus forderte der Arbeitgeber Schadenersatz, auch für die angefallenen Kosten der Detektei.

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