Bekämpfung
von Abrechnungs- & Spesenmanipulation / Abrechnungsbetrug / Spesenbetrug
durch Detektive.
Detektive beobachten Ihren
Außendienst, Ihre Monteure, Ihre Vertreter und Ihre Angestellten
bei dem Verdacht auf Manipulation und Schummeleien bei den Zeitaufstellungen,
den eingereichten Abrechnungen oder den Stundenzetteln.
Spesenbetrug
ist ein Kündigungsgrund.
Deckt ein Detektiv den Spesenbetrug
eines Mitarbeiters auf, so ist das Vertrauensverhältnis zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch den Spesenbetrug hinlänglich gestört.
Grundsätzlich muss ein
Arbeitnehmer seine Spesenabrechnung korrekt vornehmen. Macht er das nicht
und ein Detektiv kann ihm den Spesenbetrug nachweisen, so folgt in der
Regel die Kündigung. Ein Vergehen wegen Spesenbetruges kann auch
bei einem langjährigen Mitarbeiter im Außendienst zu einer
fristlosen Kündigung führen. Beispielsweise kann in der Regel
auch ohne eine Abfindung gekündigt werden, denn Spesenbetrug rechtfertigt
eine verhaltensbedingte Kündigung.
Sinken die Verkaufszahlen eines
Ihrer Mitarbeiter bei gleichbleibenden Reisekosten und Spesen? Werden
nur wenige neue Kunden gewonnen? Fragen Ihre Kunden bei Ihnen an, wann
sich ein Mitarbeiter mal wieder richtig Zeit nehmen wird?
Durch gefälschte Reiseberichte,
Besuchsberichte und Spesenabrechnungen entstehen hohe Kosten und Ihnen
entgehen wichtige Umsätze. Oft werden mehrere Kundenbesuche im Schnelldurchlauf
an einem Tag durchgeführt, die laut Spesenabrechnung an unterschiedlichen
Tagen stattfanden. Während Ihr Mitarbeiter also auf dem Papier bei
der Arbeit war hat er möglicherweise Tennis gespielt, den Rasen gemäht
oder noch drastischer - für die Konkurrenz gearbeitet.
Unsere Detektive konnten durch
gezielte Observationen regelmäßig Mitarbeiter des Spesenbetruges
überführen, denen nachgewiesen wurde, dass deren berufliche
Aktivitäten nicht mit ihren Spesenabrechnungen übereinstimmten.
Haben auch
Sie einen Mitarbeiter im Verdacht, Spesenabrechnungen zu manipulieren?
Im Rahmen einer Observation
dokumentieren unsere Detektive die Dauer von Kundenbesuchen ebenso wie
die täglich zurückgelegten Entfernungen. Anhand dieser Dokumentation
können Sie beurteilen, ob Ihr Außendienstmitarbeiter seine
Spesenabrechnungen manipuliert oder ob diese den tatsächlichen Gegebenheiten
entsprechen. Nach Abschluss der Observation erhalten Sie einen ausführlichen
Bericht mit (falls gefertigt) Foto-/Videomaterial.
Der Detektiv-Bericht kann natürlich
als Beweismaterial bei Gericht genutzt werden. Bei Bedarf kann jeder eingesetzte
Detektiv als Zeuge vor Gericht auftreten und die während der Beobachtung
festgestellten Fakten beeiden.
Aus der Rechtssprechung
zum Thema Spesenbetrug:
Das LAG Schleswig Holstein
in Kiel erklärte mit Urteil vom 06.08.2002, dass eine Abrechnung
fiktiver Reisekosten zum Nachteil des Arbeitgebers eine schwerwiegende
Pflichtverletzung darstellen. (LAG Schleswig Holstein, Kiel, AZ 2 Sa 150/02)
Das OLG Bremen entschied am
30.03.2006, dass ein Unternehmen berechtigt ist, einem Handelsvertreter
aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, falls dieser Spesenbetrug
begangen hat. Im vorliegenden Fall hatte der Handelsvertreter einen Eigenbeleg
für grundsätzlich nach dem Vertrag erstattungsfähiger Spesen
eingereicht, die allerdings in dem betreffenden Fall überhaupt nicht
angefallen sind. Die Richter am OLG Bremen befanden, dass das vertragliche
Vertrauensverhältnis durch diesen Täuschungsversuch zerstört
wird, so dass es für die Wirksamkeit der Kündigung auch keiner
vorherigen Abmahnung bedarf. (OLG Bremen, 2 U 115/05)
Leitsatz:
Bevor Sie voreilig eine Kündigung aussprechen lassen Sie sich von
einem Rechtsanwalt beraten, wie Ihr spezieller Fall juristisch zu werten
ist.
Fallbeispiel aus der
detektivischen Praxis:
Ein Unternehmen der Metallbranche
aus Hessen verdächtigte aufgrund konkreter Umstände einen Außendienstmitarbeiter,
dass dieser seine Arbeitszeitaufstellungen manipulierte. Daraus resultierte
nicht nur eine höhere Auslöse, doch mit dem Spesenbetrug ging
gleichzeitig eine verminderte Arbeitsleistung einher.
Zur eindeutigen Aufklärung
der Tatbestände wurde beschlossen, ConDetect Detektive mit der verdeckten
Beobachtung des Außendienstmitarbeiters über einen Zeitraum
von einer Woche zu betrauen. Die zur Beobachtung eingesetzten Detektive
stellten schon am ersten Einsatztag fest, dass der Mitarbeiter sein Wohnhaus
erst gegen 10.30 Uhr verließ, obschon auf seinen Arbeitsnachweisen
überlicherweise immer Zeiten um 7 Uhr notiert worden waren. Die Rückkehr
erfolgte gegen 15.30 Uhr.
Auch an den Folgetagen waren
ähnliche Zeiten durch die Detektive zu notieren. Am Donnerstag mussten
die Detektive feststellen, dass überhaupt keine Arbeitsaktivitäten
entfaltet wurden und nur 2 offensichtlich private Fahrten zu einem Möbelhaus
und einem Baumarkt erfolgten. Lediglich der Freitag entwickelte sich als
Arbeitstag, der den geplanten Vorgaben entsprach.
Ein Abgleich der späteren
Arbeitsnachweise und Spesenabrechnungen mit den realen Zeiten, die durch
die Detektive dokumentiert werden konnten, ergab erhebliche Manipulationen
seitens des Außendienstmitarbeiters zum Nachteil des Arbeitgebers.
Der begangene und durch Detektive nachgewiesene Spesenbetrug führte
zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form einer fristlosen
Kündigung. Darüber hinaus forderte der Arbeitgeber Schadenersatz,
auch für die angefallenen Kosten der Detektei.
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