Arbeitsstellenermittlung / Arbeitgeberermittlung durch Detektive
Sind Sie gegenüber Ihrem
Ex-Partner unterhaltspflichtig und vermuten Sie, dass dieser einer festen
Arbeit nachgeht? Haben Sie Geld von jemandem zu bekommen, der vorgibt
arbeitslos zu sein, um sich vor der Bezahlung zu drücken? Für
eine Gehaltspfändung benötigen Sie die Daten des Arbeitgebers.
Hier hilft ein Detektiv.
Unsere Detektive observieren
oder recherchieren im Umfeld der Zielperson, um den Arbeitgeber zu ermitteln.
In den meisten Fällen
können Sie mit unseren Detektiven bei der Ermittlung des Arbeitgebers
eines Schuldners eine günstige Pauschalpreisvereinbarung treffen,
sofern die Tätigkeit in Deutschland ausgeübt wird.
Wenn es um die Ermittlung eines
Arbeitsplatzes geht, sollten Sie sich von einem Privatdetektiv beraten
lassen.
Für den
ersten Kontakt zu unserer Detektei steht Ihnen die Infohotline zur Verfügung.
Wählen Sie
0 18 05 -
80 28 80 **
Fallbeispiel aus der
detektivischen Praxis:
Eine Hausverwaltung aus Köln
hatte offene Forderungen gegen einen ehemaligen Mieter aus Leverkusen
zu realisieren. Die jüngst abgegebene Eidesstattliche Versicherung
über die Vermögensverhältnisse enthielt Angaben über
einen Arbeitgeber in Düsseldorf. Die Pfändung verlief negativ,
da das Arbeitsverhältnis inzwischen nicht mehr bestand.
Um schneller zu sein als andere
Gläubiger beauftragte die Hausverwaltung unsere Detektei. Die unverzüglich
aufgenommenen Ermittlungen ergaben, dass der Schuldner nun bei einer Firma
in Neuss tätig war. Eine sofortige Vollstreckung dort war erfolgreich,
so dass die Hausverwaltung ihre Forderung durch die Ermittlung unserer
Detektei realisieren konnte.
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