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ConDetect - Privat- & Wirtschaftsdetektei - BewerberüberprüfungBewerberüberprüfung durch Detektive (Pre Employment Check)

Seitdem die Arbeitslosigkeit wächst, gehört der Griff in die Trickkiste bei Bewerbungen zur Alltagspraxis. Mancher Skrupel schwindet, das entsprechende Dokument zu manipulieren oder gleich ganz zu erfinden (siehe hierzu Interview der Zeitschrift „karriere“ mit einem unserer Detektive).

Haben Sie Zweifel an den Unterlagen eines Bewerbers für eine Stelle in Ihrem Unternehmen?

In unserer Detektei überprüft ein Detektiv für Sie Bewerbungsunterlagen auf ihre Richtigkeit, damit Sie sich darauf verlassen können, das ein Bewerber auch in der Lage ist, das zu leisten, was seine Unterlagen versprechend. Darüber hinaus prüfen unsere Detektive den Leumund sowie den Ruf des Bewerbers in seinem Umfeld respektive bei vorherigen Arbeitgebern, um festzustellen, ob der Bewerber auch menschlich und charakterlich der ausgeschriebenen Stelle und Aufgabe entspricht.

Nach Beendigung unserer Recherchen erhalten Sie eine Dokumentation mit den festgestellten Erkenntnissen.

Auch die Wirtschaftspresse wie das Manager Magazin, karriere und angesehene Tageszeitungen haben über die Tätigkeit unserer Detektei im Vorfeld von Einstellungen im Zuge der Überprüfung eines Bewerbers berichtet (siehe Presse).

Gehen auch Sie den sicheren Weg und vermeiden Schaden durch die Fehlbesetzung einer Position mit einem nicht geeigneten Kandidaten.

Ein Detektiv berät Sie gern unter
07 00 – 266 33 832 *

Haben Sie schon jemanden eingestellt und nun keimt der Verdacht, die seinerzeitigen Bewerbungsunterlagen waren gefälscht? Sollte man die Fälschung beweisen können, so ist die Rechtssprechung auf Ihrer Seite. Wenn ein Bewerber im Rahmen der Bewerbungsphase gefälschte Zeugnisse vorgelegt hat und dann aufgrund dieser Täuschung eingestellt wird, später aber wieder entlassen, so muss er dem getäuschten Arbeitgeber Schadenersatz zahlen. In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln wurde entschieden, dass der Bewerbungsbetrüger nicht nur das gezahlte Gehalt an seinen Arbeitgeber zurückzahlen muss, sondern auch die vom Arbeitgeber gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Die Richter des LAG Köln entschieden, dass ein Unternehmen sich darauf verlassen darf, dass Arbeitszeugnisse, die ein Bewerber bei der Einstellung vorlegt, der Wahrheit entsprechen und nicht gefälscht oder manipuliert sind. Der Einwand des Arbeitnehmers, dass sich im Arbeitsverhältnis Leistung und Gegenleistung, so wie sie vereinbart sind, auch tatsächlich entsprechen, wurde von den Richtern verworfen. Vielmehr darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten und das gezahlte Gehalt zurückfordern (LAG Köln, 11 Sa 1511/99 vom 16.06.2006).

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