Bewerberüberprüfung
durch Detektive (Pre Employment Check)
Seitdem die Arbeitslosigkeit
wächst, gehört der Griff in die Trickkiste bei Bewerbungen zur
Alltagspraxis. Mancher Skrupel schwindet, das entsprechende Dokument zu
manipulieren oder gleich ganz zu erfinden (siehe
hierzu Interview der Zeitschrift „karriere“ mit einem unserer
Detektive).
Haben Sie Zweifel an den Unterlagen
eines Bewerbers für eine Stelle in Ihrem Unternehmen?
In unserer Detektei überprüft
ein Detektiv für Sie Bewerbungsunterlagen auf ihre Richtigkeit, damit
Sie sich darauf verlassen können, das ein Bewerber auch in der Lage
ist, das zu leisten, was seine Unterlagen versprechend. Darüber hinaus
prüfen unsere Detektive den Leumund sowie den Ruf des Bewerbers in
seinem Umfeld respektive bei vorherigen Arbeitgebern, um festzustellen,
ob der Bewerber auch menschlich und charakterlich der ausgeschriebenen
Stelle und Aufgabe entspricht.
Nach Beendigung unserer Recherchen
erhalten Sie eine Dokumentation mit den festgestellten Erkenntnissen.
Auch die Wirtschaftspresse
wie das Manager Magazin, karriere und angesehene Tageszeitungen
haben über die Tätigkeit unserer Detektei im Vorfeld von Einstellungen
im Zuge der Überprüfung eines Bewerbers berichtet (siehe
Presse).
Gehen auch Sie den sicheren
Weg und vermeiden Schaden durch die Fehlbesetzung einer Position mit einem
nicht geeigneten Kandidaten.
Ein Detektiv
berät Sie gern unter
07 00 – 266 33 832 *
Haben Sie schon jemanden eingestellt
und nun keimt der Verdacht, die seinerzeitigen Bewerbungsunterlagen waren
gefälscht? Sollte man die Fälschung beweisen können, so
ist die Rechtssprechung auf Ihrer Seite. Wenn ein Bewerber im Rahmen der
Bewerbungsphase gefälschte Zeugnisse vorgelegt hat und dann aufgrund
dieser Täuschung eingestellt wird, später aber wieder entlassen,
so muss er dem getäuschten Arbeitgeber Schadenersatz zahlen. In einem
Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln wurde entschieden, dass der
Bewerbungsbetrüger nicht nur das gezahlte Gehalt an seinen Arbeitgeber
zurückzahlen muss, sondern auch die vom Arbeitgeber gezahlten Sozialversicherungsbeiträge.
Die Richter des LAG Köln entschieden, dass ein Unternehmen sich darauf
verlassen darf, dass Arbeitszeugnisse, die ein Bewerber bei der Einstellung
vorlegt, der Wahrheit entsprechen und nicht gefälscht oder manipuliert
sind. Der Einwand des Arbeitnehmers, dass sich im Arbeitsverhältnis
Leistung und Gegenleistung, so wie sie vereinbart sind, auch tatsächlich
entsprechen, wurde von den Richtern verworfen. Vielmehr darf der Arbeitgeber
den Arbeitsvertrag anfechten und das gezahlte Gehalt zurückfordern
(LAG Köln, 11 Sa 1511/99 vom 16.06.2006).
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