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Die Informationsbereiche dieser Seite beziehen sich u.a. auch auf die Themen Privatdetektive, Detektivkosten, Unterhalt, Unterhaltsforderung, Unterhaltspflicht sowie Überwachungen durch Detekteien bei Falschangaben hinsichtlich des Einkommens.
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Detektive ermitteln in UnterhaltsangelegenheitenHaben Sie den Verdacht, dass Ihr Ex-Partner nicht seine realen Einkünfte angibt, um den Kindesunterhalt gering zu halten? Durch eine Observation / Recherche kann nachgeprüft werden, ob Ihr Verdacht der Realität entspricht. Sollte Ihr Verdacht sich bestätigen, können Sie möglicherweise einen höheren Unterhalt durchsetzen oder überhaupt Ihre Unterhaltsforderung realisieren. Nach Abschluss der Tätigkeiten unserer Privatdetektive
Und übrigens: wenn ein Ex-Ehegatte einen Detektiv auf den anderen im Zusammenhang mit Unterhaltsforderungen ansetzt, so kann er das Detektivhonorar von diesem zurück fordern, sofern durch den Detektiv-Einsatz nachgewiesen werden kann, dass die Angaben des Unterhaltspflichtigen nicht der Wahrheit entsprechen. Das OLG Zweibrücken entschied, dass das Ermittlungshonorar eine notwendige Aufwendung darstellt und durch den Überführten zu erstatten ist (OLG Zweibrücken, 6 WF 117/00). Zusätzliche Informationen zu der Thematik Kindesunterhalt finden Sie auf den zahlreichen Unterseiten der Elternforen.
Zu den weiteren Schwerpunkten unserer Tätigkeit gehören unter anderem auch
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