Kindesunterhalt
Haben Sie den Verdacht, dass
Ihr Ex-Partner nicht seine realen Einkünfte angibt, um den Kindesunterhalt
gering zu halten?
Durch eine Observation / Recherche
kann nachgeprüft werden, ob Ihr Verdacht der Realität entspricht.
Sollte Ihr Verdacht sich bestätigen, können Sie möglicherweise
einen höheren Unterhalt durchsetzen oder überhaupt Ihre Unterhaltsforderung
realisieren.
Nach Abschluss der Tätigkeiten
unserer Privatdetektive erhalten Sie einen ausführlichen Bericht
mit (falls gefertigt) Foto-/ Videomaterial. Diese Beweismittel können
Sie bei Gericht zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nutzen.
Und übrigens: wenn ein
Ex-Ehegatte einen Detektiv auf den anderen im Zusammenhang mit Unterhaltsforderungen
ansetzt, so kann er das Detektivhonorar von diesem zurück fordern,
sofern durch den Detektiv-Einsatz nachgewiesen werden kann, dass die Angaben
des Unterhaltspflichtigen nicht der Wahrheit entsprechen.
Das OLG Zweibrücken entschied,
dass das Ermittlungshonorar eine notwendige Aufwendung darstellt und durch
den Überführten zu erstatten ist (OLG Zweibrücken, 6 WF
117/00).
|