Scheidung
Das Schuldprinzip im Scheidungsverfahren
wurde 1977 abgeschafft.Trotz Wegfall dieses Schuldprinzips kann es jedoch
für Sie von Interesse sein zu erfahren, ob Ihr Partner sich einer
anderen Person zuwendet.
Mancher Ehevertrag sieht z.B.
eine Reduzierung oder den kompletten Wegfall des nachehelichen Unterhaltes
vor, sollte der Partner aus einer intakten Ehe ausbrechen und sich einer
anderen Person zuwenden.
Zunächst klärt einer
unserer Privatdetektive mit Ihnen, zu welchen Zeiten Ihr Partner observiert
werden soll. Damit behalten Sie die entstehenden Kosten im Überblick.
Im Anschluss daran beobachten unsere Detektive Ihren Partner zu den festgelegten
Zeitenund dokumentieren dessen Aktivitäten.
Eine solche Observation kann
einmalig geschehen, aber auch zu wechselnden Zeiten über einen längeren
Zeitraum durchgeführt werden.
Nach Abschluss der Tätigkeiten
unserer Detektive erhalten Sie einen ausführlichen Bericht mit (falls
gefertigt) Foto-/ Videomaterial.
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