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Ermittlungen
bei Verletzung des elterlichen Sorgerechts
Vermuten Sie, dass Ihr Ex-Mann
oder dessen neuer Lebensgefährtin bzw. Ihre Ex-Frau und deren neuer
Partner einen negativen Einfluss auf die gemeinsamen Kinder ausübt?
Oder befürchten Sie gar, dass Ihr Expartner nicht in der Lage ist,
dass Sorgerecht ordentlich auszuüben? Oder haben Sie mit dem Problem
zu kämpfen, dass Ihre Kinder von dem getrennt lebenden anderen Elternteil
vernachlässigt werden? Eine solche Vernachlässigung kann z.B.
das ständige allein zu Hause lassen gerade bei kleinen Kindern sein.
Wenn Kinder oder jüngere Jugendliche ständig unbeaufsichtigt
in der Wohnung gelassen werden, weil das Elternteil, das die Aufsichtspflicht
ausüben sollte, statt dessen shoppen geht, außerhäusig
Sport treibt, durch Kneipen und Discotheken zieht oder sich bei einem
Freund / einer Freundin aufhält, so kann das eine schwerwiegende
Verfehlung bezogen auf das Sorgerecht sein.
Eine Verletzung oder Vernachlässigung
der Aufsichtspflicht ist meist nicht förderlich und dem Wohle der
Kinder abträglich. In unserer Detektei wurden während solcher
Beobachtungen durch unsere Privatdetektive auch schon Fälle festgestellt,
in denen Kinder nicht nur unbeaufsichtigt waren sondern regelrecht vernachlässigt
wurden, was sich in einem verwahrlosten Äußeren widerspiegelte.
Detektive konnten darüberhinaus beobachten, wie Kinder nicht nach
Hause gingen, weil offensichtlich niemand zuhause war und das Elternteil,
dass das Sorgerecht inne hatte, außerhäusig übernachtet
hatte.
Unsere Detektive ermitteln
im Umfeld Ihres Ex-Partners um festzustellen, ob ein negativer Einfluss
auf die gemeinsamen Kinder ausgeübt wird und ob diese ausreichend
betreut und beaufsichtigt werden.
Aber auch mit Kindesentziehung
werden Detektive konfrontiert. In einem Verfahren, das bis vor den Bundesgerichtshof
ging wurde entschieden, dass Detektivkosten in Fällen dieser Art
ersatzfähig sind. Hintergrund des Urteils war der Fall einer Mutter,
der nach der Trennung von dem Ehemann das Sorgerecht für die gemeinsamen
Kinder zugesprochen wurde. Der Vater entzog die Kinder, verbrachte sie
von Berlin nach Westfalen, hielt sie dort versteckt und weigerte sich,
sie herauszugeben. Die Richter sahen es als völlig legitim an, in
einem solchen Fall Ermittlungen durch Detektive anstellen zu lassen. Grundsätzlich
ist eine derartige Kindesentziehung als Verletzung des elterlichen Sorgerechts
anzusehen, so die Richter des BGH. Daher ist derjenige, der die Kinder
entziehe wegen der Sorgerechtsverletzung zum Schadenersatz verpflichtet.
Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten für
eine Detektei (BGH, VI ZR 110/89, Urteil vom 20. April 1990). Das Recht
der elterlichen Sorge ist ein absolutes Recht im Sinne von § 823
Abs. 1 BGB heißt es dort und darauf beruht eine Ersatzpflichtigkeit
von Privatdetektivkosten, die der sorgeberechtigte Elternteil aufwenden
musste, um den Aufenthalt eines ihm von dem anderen Elternteil entzogenen
Kindes in Erfahrung zu bringen.
Sollte Ihr Anfangsverdacht
begründet sein besteht die Möglichkeit, dass zum Wohle des Kindes
die Sorgerechtsentscheidung nun getroffen werden kann. Das Wohl des Kindes
ist hierbei maßgeblich!
Und übrigens - unsere
Detektive arbeiten in ganz Deutschland für Sie. Von Hamburg über
Köln bis München. Von Stuttgart über Frankfurt bis Berlin.
Überall dort, wo Sie unsere Hilfe benötigen. Sie dürfen
voraussetzen, dass jeder Detektiv unseres Hauses mit der nötigen
Diskretion bei seiner Ermittlung vorgeht.
Nach Abschluss der Beobachtung
bzw. der Ermittlung fertigt jeder eingesetzte Privatdetektiv einen ausführlichen
Bericht üder die gewonnenen Erkenntnisse. Diesen Bericht können
Sie oder Ihr Rechtsanwalt als Beweismaterial bei den Behörden, dem
Jugendamt oder dem Gericht verwenden. Im Bedarfsfall wird der ermittelnde
Detektiv bzw. die Detektive auch persönlich vor Gericht auftreten
und Zeugnis über die festgestellten Fakten ablegen. Neben dem Tätigkeitsbericht
steht Ihnen auch ein Zeuge in Persona zur Seite. Denn eines ist klar -
vor Gericht zählen primär Dine, die Sie auch beweisen können.
Detektive helfen Ihnen auch jene Dinge zu beweisen, für die Sie bislang
keine stichhaltigen Fakten vorlegen konnten.
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