Trennungsunterhalt
Ein Detektiv kann Ihnen mit
Beweisen helfen, wenn Sie verpflichtet werden, Trennungsunterhalt zu zahlen,
der möglicherweise ungerechtfertigt ist.
Sind Sie verpflichtet, Ihrer
getrennt lebenden Ehefrau Trennungsunterhalt zu bezahlen? Vermuten Sie,
dass diese Arbeitseinkommen verschweigt, um den Anspruch auf Trennungsunterhalt
nicht zu verlieren? Oder umgekehrt – sollen Sie für Ihren getrennt
lebenden Mann bezahlen, der aber heimlich schwarz arbeitet? Oder ist es
zu schweren Verfehlungen gekommen, die Einfluss auf den Trennungsunterhalt
haben können und meist nur durch Detektive zu beweisen sind? Schließlich
kann für den Trennungsunterhalt von Bedeutung sein, ob und in welcher
Form die unterhaltsberechtigte Person mit einer anderen Person eine Beziehung
schon vor der Trennung aufgenommen hat bzw. nach der Trennung eingeht.
Unsere Privatdetektive observieren
und recherchieren im Umfeld Ihres getrennt lebenden Ehepartners, um die
Einkommensverhältnisse zu klären und zu prüfen, ob es nicht
doch eine Schwarzarbeit gibt, die nicht angegeben wurde. Die Ermittlungen
wurden dabei in ganz Deutschland durchgeführt.
Aus der Rechtssprechung zum
Thema Trennungsunterhalt zu Ihrer Information:
Das Oberlandesgericht Stuttgart
hat mit Urteil vom 15.03.1989 entschieden, dass Detektivkosten zur Ermittlung
eines nicht nachweisbaren Fehlverhaltens im Verfahren wegen Trennungsunterhalt
erstattungsfähig sein können (OLG Stuttgart, 8 WF 96/88).
Auch das Oberlandesgericht
Frankfurt hat sich mit dem Thema beschäftigt und geurteilt, dass
ein mehrfach betrogener Ehemann nach der Trennung von seiner Frau den
Unterhalt kürzen kann. Das Gericht reduzierte den von dem betrogenen
Ehemann zu zahlenden Trennungsunterhalt (OLG Frankfurt a.M., 1 UF 181/00).
Das Oberlandesgericht Schleswig
entschied, dass Detektivkosten eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden
Fehlverhaltens im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig
sind (OLG Schleswig, 15 WF 218/91).
Ein interessantes Urteil fällte
der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit Datum vom 20.03.2002, in dem er
der Klage eines Ehemannes stattgab, der eine Kürzung des Trennungsunterhalts
für seine Frau geltend machte. Die Frau lebte nun mit einem neuen
Partner zusammen, der allerdings homosexuell war. Der BGH hielt diesen
Fakt für unerheblich, da es für die Frage des Unterhalts nicht
darauf ankomme, ob es zwischen den Partnern zu Intimitäten komme
oder nicht. Der Trennungsunterhalt im vorliegenden Fall ging daher der
Frau durch die neue Beziehung zu einem Homosexuellen verloren (BGH, XII
ZR 159/00).
Einer Verwirkung des Unterhalts
stimmte auch das Oberlandesgericht Koblenz zu. Die Richter aus Koblenz
erkannten die Verwirkung darin, dass die getrennt lebende Ehefrau mit
einem neuen Mann zusammen lebte, was nur durch einen Privatdetektiv ermittelt
werden konnte. Auch die Detektivkosten konnten zurückgefordert werden
(OLG Koblenz, 11 WF 70/02).
Zögern Sie im Zweifel
nicht und sprechen mit einem Detektiv aus unserem Haus, inwieweit wir
Ihnen helfen können. Die Tätigkeit unserer Detektei wird durch
erfahrene Ermittler, die über ganz Deutschland verteilt sind, ausgeführt.
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