Unerlaubte
Nebentätigkeit
Detektive beweisen durch gezielte
Ermittlungen und Beobachtungen die nicht genehmigte Nebentätigkeit
Ihrer Mitarbeiter.
Haben Sie den konkreten Verdacht,
dass einer Ihrer Mitarbeiter einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht?
Benutzt dieser Mitarbeiter für seine nicht durch Sie genehmigten
Nebentätigkeiten möglicherweise sogar noch Ihre Fahrzeuge, Ihre
Werkzeuge und vielleicht sogar auch Ihr Material?
Oder noch extremer - unterbietet
er vielleicht sogar Angebote, die Sie Ihren Kunden unterbreiten um selber
unter der Hand oder gegen eine niedrige Rechnung den Auftrag abzuwickeln?
Oder ist ein Arbeitnehmer
auf der Arbeit stets übermüdet und bringt nicht mehr die normale
oder für ihn sonst übliche Arbeitsleistung? Das kann ein Indiz
für eine unerlaubte Nebentätigkeit sein.
Durch Observationen und Ermittlungen
dokumentieren unsere Detektive das Verhalten solcher im Verdacht stehender
Mitarbeiter und beweisen ein mögliches arbeitsrechtliches Fehlverhalten.
Denn durch eine unerlaubte Nebentätigkeit kann das Arbeitsverhältnis
in schwerwiegender Weise verletzt werden, da die arbeitsvertraglichen
Pflichten missachtet werden. Dies kann weitreichende Arbeitsrechtliche
Folgen haben. Ein Detektiv kann hier Licht ins Dunkel bringen.
Die Aufklärung durch eine
Detektei ist oftmals das Einzige Mittel, um entsprechende Beweise zu erlangen.
In der Regel ist die Arbeitskraft bei einer Arbeitsstelle dem Arbeitgeber
zur Verfügung zu stellen. Eine Nebentätigkeit ist meist nur
mit einer expliziten Genehmigung seitens des Arbeitgebers statthaft.
Die Gründe dafür
liegen auf der Hand.
Einerseits soll die Arbeitskraft in voller Stärke dem eigentlichen
Arbeitgeber zugute kommen und den Arbeitnehmer vor einer möglichen
Überbelastung schützen. Denn das könnte sich widerum für
den Arbeitgeber negativ auswirken, da der Arbeitnehmer übermüdet
ist und seine normale Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Auch eine
radikal erhöhte Unfallgefahr während der Arbeitszeit ist eine
übliche Folge eines ausgelaugten Mitarbeiters, der ausgiebigen Nebentätigkeiten
nachgeht.
Andererseits soll der Arbeitgeber
durch diese Regelung auch vor einem konkurrenten Verhalten des Mitarbeiters
geschützt werden, da dieser dadurch in direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber
treten könnte. Durch eine zielgerichtete Observation unserer Detektive
kann auch Ihrem Arbeitnehmer eine unerlaubte Nebentätigkeit nachgewiesen
werden.
Aus der Rechtssprechung:
Generell gilt, wenn ein konkreter
Verdacht auf das Ausüben einer unerlaubten Tätigkeit besteht,
so darf ein Detektiv mit der Aufklärung betraut werden. Hier gilt
die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes Kassel (1 ABR 26/90).
Mit Urteil vom 11.12.2001 (9
AZR 464/100) hat das Bundesarbeitsgericht Erfurt entschieden, dass ein
Arbeitnehmer für eine Nebentätigkeit bei seinem Arbeitgeber
eine Zustimmung einholen muss, wenn dieses sogar im Arbeitsvertrag geregelt
ist.
Übrigens, auch Beamte
dürfen nicht einfach einer Nebentätigkeit nachgehen. Das Oberverwaltungsgericht
hat mit AZ 3 A 11578/01.OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden, dass
Beamte nur mit Erlaubnis einer Nebentätigkeit nachgehen dürfen.
Zu guter Letzt:
Auch während des Erziehungsurlaubes
darf keine Nebentätigkeit ausgübt werden wie das Arbeitsgericht
Frankfurt a. M. mit Aktenzeichen 6 Ca 254/00 urteilte und feststellte,
dass Nebentätigkeiten für ein anderes Unternehmen (hier für
die Konkurrenz) während des Erziehungsurlaubes eine fristlose Kündigung
eines Arbeitnehmers rechtfertigte.
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