Unterhaltsangelegenheiten
Detektive werden immer häufiger
mit Ermittlungen und der Beweissicherung im Zusammenhang mit Unterhaltsverfahren
eingeschaltet. Sind Sie gegenüber Ihrer Ex-Partnerin unterhaltspflichtig?
Zahlen Sie Ihrer Ex-Frau monatlich hohe Summen und fragen sich wofür?
Vermuten Sie, dass Ihre Ex-Frau in einem eheähnlichen Verhältnis
(häusliche und wirtschaftliche Lebensgemeinschaft) mit einem neuen
Partner lebt oder Arbeitseinkommen verschweigt, um den Unterhaltsanspruch
nicht zu verlieren?
Unsere Privatdetektive observieren
und recherchieren im Umfeld Ihrer geschiedenen Ehefrau, um die realen
Lebens- um Einkommensverhältnisse zu klären. Durch einen Nachweis
des Zusammenlebens oder einer Arbeitstätigkeit kann erreicht werden,
dass der Unterhaltsanspruch nicht mehr oder nur noch zum Teil besteht.
Nach Abschluss der Ermittlungen
unserer Detektei erhaltne Sie einen ausführlichen Detektiv-Bericht
mit (falls gefertigt) Foto-/ Videomaterial. Der Bericht kann von Ihnen
als Beweismaterial bei Gericht genutzt werden.
Haben Sie Beratungsbedarf?
Unter
07 00 –
26 63 38 32 *
steht Ihnen ein kompetenter
Privatdetektiv als Ansprechpartner zur Verfügung.
Gut zu wissen:
Setzt ein Ex-Ehegatte einen Detektiv auf den anderen an, um ein Fehlverhalten
nachzuweisen, so kann er sogar das Detektivhonorar von diesem zurückfordern.
Denn ein Privatdetektiv ist meist die einzige Möglichkeit, Beweismittel
für die falschen Angaben zu erlangen.
Das Oberlandesgericht Koblenz
hat entschieden, dass die Kosten für einen Detektiven dann von der
ausspionierten Person zu übernehmen sind, wenn die Ermittlungen zur
Erhärtung eines konkreten Verdachts erforderlich waren.
Der unterhaltsverpflichtete
Ex-Mann hatte einen Detektiven beauftragt, um in einem Unterhaltsprozess
nachweisen zu können, dass seine ehemalige Frau nunmehr mit einem
neuen Partner zusammenlebte, was diese bestritt. Der Detektiv bestätigte
durch seine Ermittlungen dann den Verdacht. Da erst diese Beweise den
konkreten Verdacht im Unterhaltsstreit erhärteten, waren sie somit
ein notwendiger Teil der Prozesskosten und folglich von der Ehefrau zu
übernehmen (OLG Koblenz, 11 WF 70/02).
Fallbeispiel aus der
Praxis:
Ein geschiedener Mann aus Krefeld
musste im Zusammenhang mit einem Urteil, das im Zuge der Scheidung ergangen
ist, erhebliche monatliche Unterhaltszahlungen an seine geschiedene Frau
zahlen. Diese lebte schon seit Jahren im Raum Wiesbaden und behauptete,
dort alleine zu leben. Durch den gemeinsamen Sohn erfuhr der Unterhaltspflichtige
aber von einem langjährigen Freund, dessen Existenz bislang geheim
gehalten wurde. Den unbedarften Äußerungen des gemeinsamen
Kindes nach wohnte der Mann schon seit geraumer Zeit bei der Unterhaltsberechtigten.
Um Beweismaterial zur Reduzierung
der Unterhaltszahlungen zu beschaffen schlug der nun konsultierte Rechtsanwalt
vor, ein Privatdetektiv sollte mit der Aufklärung der tatsächlichen
Lebensumstände betraut werden.
Ein Detektiv unseres Hauses
klärte zunächst durch verdeckte Ermittlungen im Umfeld der Ex-Frau
die aktuelle Wohnsituation. Die Recherchen ergaben recht schnell Hinweise
auf einen Mann, der schon seit Jahren bei der Frau lebt. Auch der Name
des Mannes konnte ermittelt werden. Eine Überprüfung beim Einwohnermeldeamt
ergab dann allerdings, dass dieser Lebensgefährte nicht bei der weiblichen
Zielperson gemeldet war, sondern offiziell bei seiner Mutter lebte. In
der nächsten Stufe wurde das Wohnumfeld der Mutter dieses Lebensgefährten
überprüft. Hier ergab sich, dass die alte Dame in einer kleinen
3-Zimmer Wohnung lebte. Befragungen unter einer Legende bei Nachbarn ergaben,
dass die alte Frau dort schon seit dem Tod des Mannes alleine lebte. Den
Sohn würde man nur hin und wieder mal sehen, wenn er zu Besuch käme.
Er solle bei seiner Freundin am anderen Ende der Stadt leben. Anschließend
wurde die alte Witwe direkt kontaktiert. Diese erzählte dem Ermittler
auf die Frage nach dem Sohn, dass dieser nicht bei ihr wohne. Bereitwillig
gab sie sogar seine Adresse preis – die Adresse der unterhaltsberechtigten
Frau. Diese Erkenntnisse wurden dem Rechtsanwalt des Auftraggebers mitgeteilt,
der ganz sicher gehen wollte und zu den bekannten Ergebnissen noch eine
sporadische Observation an verschiedenen Wochentagen und Samstagen orderte.
Im Rahmen einer solchen Beobachtung
wurde einmal festgestellt, wie beide Personen gemeinsame Einkäufe
für den täglichen Bedarf erledigten und später gemeinsam
zu einer Feier gingen, wo sie als Paar auftraten.
Die gesamten Erkenntnisse deuteten
auf ein sozioökonomisches Lebensverhältnis hin, weswegen nunmehr
die gerichtliche Klärung der Unterhaltsfrage erneut aufgegriffen
wurde. Im Ergebnis verlor die Frau ihren Unterhaltsanspruch.
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