Arbeitsstellenermittlung / Arbeitgeberermittlung durch Detektive
Sind Sie gegenüber Ihrem Ex-Partner unterhaltspflichtig und vermuten Sie, dass dieser einer festen Arbeit nachgeht? Haben Sie Geld von jemandem zu bekommen, der vorgibt arbeitslos zu sein, um sich vor der Bezahlung zu drücken? Für eine Gehaltspfändung benötigen Sie die Daten des Arbeitgebers. Hier hilft ein Detektiv.
Unsere Detektive observieren oder recherchieren im Umfeld der Zielperson, um den Arbeitgeber zu ermitteln.
In den meisten Fällen können Sie mit unseren Detektiven bei der Ermittlung des Arbeitgebers eines Schuldners eine günstige Pauschalpreisvereinbarung treffen, sofern die Tätigkeit in Deutschland ausgeübt wird.
Wenn es um die Ermittlung eines Arbeitsplatzes geht, sollten Sie sich von einem Privatdetektiv beraten lassen. Für den ersten Kontakt zu unserer Detektei steht Ihnen die Infohotline zur Verfügung. Wählen Sie
Fallbeispiel aus der detektivischen Praxis:
Hausverwaltung aus Köln hatte offene Forderungen gegen einen ehemaligen Mieter aus Leverkusen zu realisieren. Die jüngst abgegebene Eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse enthielt Angaben über einen Arbeitgeber in Düsseldorf. Die Pfändung verlief negativ, da das Arbeitsverhältnis inzwischen nicht mehr bestand.
Um schneller zu sein als andere Gläubiger beauftragte die Hausverwaltung unsere Detektei. Die unverzüglich aufgenommenen Ermittlungen ergaben, dass der Schuldner nun bei einer Firma in Neuss tätig war. Eine sofortige Vollstreckung dort war erfolgreich, so dass die Hausverwaltung ihre Forderung durch die Ermittlung unserer Detektei realisieren konnte.
Diese Seite informiert Sie ebenso über die Themen Beweissicherung durch Detekteien, Recherchen durch Privatdetektive und Ermittlungen durch Wirtschaftsdetektive.