Bewerberüberprüfung durch Detektive –
Pre-Employment Check
Der Druck am Arbeitsmarkt ist hoch und bestimmte Stellen stark begehrt. Darum gehört der Griff in die Trickkiste bei Bewerbungen zur Alltagspraxis. Mancher Skrupel schwindet, das entsprechende Dokument zu manipulieren oder gleich ganz zu erfinden. Mehr dazu im Interview der Zeitschrift „karriere“ mit einem unserer Detektive.
Haben Sie Zweifel an den Unterlagen eines Bewerbers für eine Stelle in Ihrem Unternehmen?
In unserer Detektei überprüft ein Detektiv für Sie Bewerbungsunterlagen auf ihre Richtigkeit. Dann haben Sie die nötigen Informationen und Wissen, dass ein Bewerber in der Lage ist, das zu leisten, was seine Unterlagen versprechen.
Personalüberprüfung liefert Informationen
Lücken im Lebenslauf verdienen einen Background Check. Denn als Arbeitgeber wissen Sie: Eine Fehlbesetzung ist fatal und kostet viel Geld. Daher ist der Pre-Employment Check ein geeignetes Mittel, um Gewissheit zu erlangen.
Im Gespräch mit dem ehemaligen Arbeitgeber stellt eine Wirtschaftsdetektei sicher, dass die Zeugnisse auch der Wahrheit entsprechen. Auf diese Art sind Sie sicher, dass der neue Mitarbeiter kein Scharlatan ist, der am Kopierer und per Photoshop Informationen und Dokumente verfälscht hat.
Darüber hinaus prüfen unsere Detektive den Leumund sowie den Ruf des Bewerbers in seinem Umfeld respektive bei vorherigen Arbeitgebern. Das dient dazu festzustellen, ob der Bewerber auch menschlich und charakterlich der ausgeschriebenen Stelle und Aufgabe entspricht.
Die Integrität eines Menschen ist ein wesentliches Kriterium bei der Personalauswahl. Gleiches kann für die finanziellen Verhältnisse gelten, die geordnet sein sollten.
Damit rechtlich alles sicher ist sollten Sie sich unterschreiben lassen, dass eine Bewerberüberprüfung für denjenigen OK ist und er seine Einwilligung gibt. Hier greifen verschiedene Vorgaben des Datenschutzes. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) spielt eine Rolle selbst beim Pre-Employment Check. Ohne diese Einwilligung können wir nur Dokumente überprüfen und bestimmte Informationen einholen, nicht aber in die Tiefe einer Umfeldermittlung gehen.
Was in den USA als Pre Employment Screening mit Background Check an der Tagesordnung ist, steckt hierzulande noch in den Kinderschuhen. Dennoch nehmen die Bewerberüberprüfung und der Check des Lebenslaufs eine stetig steigende Rolle in der der deutschen Wirtschaft ein.
Nach dem Ende unserer Recherchen erhalten Sie eine Dokumentation mit den festgestellten umfassenden Erkenntnissen.
Aus den Medien: Fachpresse schreibt zum Thema Bewerberüberprüfung
Auch die Wirtschaftspresse wie das Manager Magazin, karriere und angesehene Tageszeitungen haben über die Tätigkeit unserer Detektei im Vorfeld von Einstellungen im Zuge der Überprüfung eines Bewerbers berichtet. (siehe Presse)
Gehen auch Sie den sicheren Weg. Vermeiden Sie Schaden durch die Fehlbesetzung einer Position mit einem nicht geeigneten Kandidaten, bevor Sie ihn einstellen.
Ein Detektiv berät Sie zur Bewerberüberprüfung
Augen auf beim Personalauswahlverfahren. Das Internet bietet Betrügern viele Möglichkeiten. Aus diesem Grund gehen Sie bei sensiblen Stellen, die neu in Ihrer Firma zu vergeben sind auf Nummer sicher: Lassen Sie einen Pre-Employment Check vornehmen. Rufen Sie an und Lassen sich persönlich beraten:
Was tun, wenn der Mitarbeiter eingestellt ist und Zweifel kommen? Ein guter Tipp:
Haben Sie schon jemanden eingestellt und nun keimt der Verdacht, die seinerzeitigen Bewerbungsunterlagen waren gefälscht?
Sollten Sie die Fälschung beweisen können, so ist die Rechtsprechung auf Ihrer Seite. Wenn ein Bewerber im Zusammenhang mit der Bewerbungsphase gefälschte Zeugnisse vorgelegt hat und dann aufgrund dieser Täuschung eingestellt wird, später aber wieder entlassen, so muss er dem getäuschten Arbeitgeber Schadenersatz zahlen.
In einem Fall entschied das Landesarbeitsgerichts Köln, dass der Bewerbungsbetrüger nicht nur das gezahlte Gehalt an seinen Arbeitgeber zurückzahlen muss, sondern auch die vom Arbeitgeber gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Die Richter des LAG Köln urteilten, dass ein Unternehmen sich darauf verlassen darf, dass Arbeitszeugnisse, die ein Bewerber bei der Einstellung vorlegt, der Wahrheit entsprechen und nicht gefälscht oder manipuliert sind.
Der Einwand des Arbeitnehmers, dass sich im Arbeitsverhältnis Leistung und Gegenleistung, so wie sie vereinbart sind, auch tatsächlich entsprechen, verwarfen die Richter. Vielmehr darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten. Nicht nur das: Er darf das gezahlte Gehalt zurückfordern (Entscheidung von LAG Köln, 11 Sa 1511/99 vom 16.06.2006).
Das Risiko einer Fälschung ist besonders in der technisch hochentwickelten Zeit gegeben. Darum denken Sie über ein diskretes Screening durch eine Privatdetektei nach. Das ist grundsätzlich erlaubt, wenn Sie begründete Zweifel haben.
Die sogenannte Background Investigation liefert genau wie der Pre-Employment Check die nötigen Informationen im Rahmen des gesetzlich Möglichen. In Ihrem Interesse ist es wichtig, die Qualifikation der geeigneten Bewerber und deren Referenzen genau zu kennen, um das beste Personal zu bekommen, das Sie benötigen.