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Detektive ermitteln bei Verletzung des elterlichen Sorgerechts.

Vermuten Sie, dass Ihr Ex-Mann oder dessen neuer Lebensgefährtin bzw. Ihre Ex-Frau und deren neuer Partner einen negativen Einfluss auf die gemeinsamen Kinder ausüben? Oder befürchten Sie gar, dass Ihr Expartner nicht in der Lage ist, dass Sorgerecht ordentlich auszuüben? Oder haben Sie mit dem Problem zu kämpfen, dass Ihre Kinder von dem getrennt lebenden anderen Elternteil vernachlässigt werden? Eine solche Vernachlässigung kann z.B. das ständige allein zu Hause lassen gerade bei kleinen Kindern sein. Wenn Kinder oder jüngere Jugendliche ständig unbeaufsichtigt in der Wohnung gelassen werden, weil das Elternteil, das die Aufsichtspflicht ausüben sollte, statt dessen shoppen geht, außerhäusig Sport treibt, durch Kneipen und Discotheken zieht oder sich bei einem Freund / einer Freundin aufhält, so kann das eine schwerwiegende Verfehlung bezogen auf das Sorgerecht sein.

Eine Verletzung oder Vernachlässigung der Aufsichtspflicht ist meist nicht förderlich und dem Wohle der Kinder abträglich. In unserer Detektei wurden während solcher Beobachtungen durch unsere Privatdetektive auch schon Fälle festgestellt, in denen Kinder nicht nur unbeaufsichtigt waren sondern regelrecht vernachlässigt wurden, was sich in einem verwahrlosten Äußeren widerspiegelte. Detektive konnten darüber hinaus beobachten, wie Kinder nicht nach Hause gingen, weil offensichtlich niemand zuhause war und das Elternteil, dass das Sorgerecht inne hatte, außerhäusig übernachtet hatte.

Unsere Detektive ermitteln im Umfeld Ihres Ex-Partners um festzustellen, ob ein negativer Einfluss auf die gemeinsamen Kinder ausgeübt wird und ob diese ausreichend betreut und beaufsichtigt werden.

Aber auch mit Kindesentziehung werden Detektive konfrontiert. In einem Verfahren, das bis vor den Bundesgerichtshof ging wurde entschieden, dass Detektivkosten in Fällen dieser Art ersatzfähig sind. Hintergrund des Urteils war der Fall einer Mutter, der nach der Trennung von dem Ehemann das Sorgerecht für die gemeinsamen die Kinder, verbrachte sie von Berlin nach Westfalen, hielt sie dort versteckt und weigerte sich, sie herauszugeben. Die Richter sahen es als völlig legitim an, in einem solchen Fall Ermittlungen durch Detektive anstellen zu lassen. Grundsätzlich ist eine derartige Kindesentziehung als Verletzung des elterlichen Sorgerechts anzusehen, so die Richter des BGH. Daher ist derjenige, der die Kinder entziehe wegen der Sorgerechtsverletzung zum Schadenersatz verpflichtet. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten für eine Detektei (BGH, VI ZR 110/89, Urteil vom 20. April 1990). Das Recht der elterlichen Sorge ist ein absolutes Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB heißt es dort und darauf beruht eine Ersatzpflichtigkeit von Privatdetektivkosten, die der sorgeberechtigte Elternteil aufwenden musste, um den Aufenthalt eines ihm von dem anderen Elternteil entzogenen Kindes in Erfahrung zu bringen.

Sollte Ihr Anfangsverdacht begründet sein besteht die Möglichkeit, dass zum Wohle des Kindes die Sorgerechtsentscheidung nun getroffen werden kann. Das Wohl des Kindes ist hierbei maßgeblich!

Und übrigens – unsere Detektive arbeiten in ganz Deutschland für Sie. Von Hamburg über Köln bis München. Von Stuttgart über Frankfurt bis Berlin. Überall dort, wo Sie unsere Hilfe benötigen. Sie dürfen voraussetzen, dass jeder Detektiv unseres Hauses mit der nötigen Diskretion bei seiner Ermittlung vorgeht.

Nach Abschluss der Beobachtung bzw. der Ermittlung fertigt jeder eingesetzte Privatdetektiv einen ausführlichen Bericht über die gewonnenen Erkenntnisse. Diesen Bericht können Sie oder Ihr Rechtsanwalt als Beweismaterial bei den Behörden, dem Jugendamt oder dem Gericht verwenden. Im Bedarfsfall wird der ermittelnde Detektiv bzw. die Detektive auch persönlich vor Gericht auftreten und Zeugnis über die festgestellten Fakten ablegen. Neben dem Tätigkeitsbericht steht Ihnen auch ein Zeuge in Persona zur Seite. Denn eines ist klar – vor Gericht zählen primär Dinge, die Sie auch beweisen können. Detektive helfen Ihnen auch jene Dinge zu beweisen, für die Sie bislang keine stichhaltigen Fakten vorlegen konnten.

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