ConDetect Detektei: Innsbruck ist Einsatzort
Detektive ermitteln in Innsbruck
Ein Berufsdetektiv, im täglichen Sprachgebrauch häufig Privatdetektiv genannt, ermittelt in Innsbruck für Firmen und private Klienten Beweise in Angelegenheiten, in denen die Exekutive nicht ermittelt. In Österreich gibt es für Berufsdetektive eine Lizenzierungspflicht. Daher arbeitet unsere in Deutschland ansässige Detektei bei Fällen in Österreich grundsätzlich mit ordentlich konzessionierten Berufsdetektiven aus Österreich zusammen, die als Kooperationspartner die Bearbeitung des Falles vor Ort übernehmen.
In Fällen von Pfusch, Karenzbetrug, Fremdgehen, Eheverfehlung oder Diebstahl können Detektive in Innsbruck wertvolle Beweishelfer sein. Täglich überführen Detektive untreue Frauen, untreue Männer oder vorgeblich kranke Arbeitnehmer, die in Wirklichkeit ihren Arbeitgeber hintergehen.
Haben auch Sie Probleme dieser Art oder eine andere Causa, dann wenden Sie sich gerne an einen Privatdetektiv unseres Detektivbüros in Deutschland, der Sie gerne berät, wie wir Ihnen zusammen mit den vertrauenswürdigen österreichischen Kooperationspartnern helfen können. Für den ersten Kontakt wählen Sie bitte
Detektei für Innsbruck
In Österreich ist bei speziellen gerichtsanhängigen Detektivfällen eine Rückerstattung des Detektivhonorars durch den Verursacher / Schädiger denkbar im Rahmen eines Regressverfahrens. Beispielhaft seien Detektivfälle genannt, wie Krankenstandsmissbrauch oder Scheidung. Nach § 129 ABGB können die Detektivkosten als Schadenersatz zurückgefordert werden. Fragen Sie bitte dazu den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Beachtung in der Presse hat dabei besonders die Entscheidung des OGH (Oberster Gerichtshof) gefunden, in der einer Wienerin Recht gegeben wurde, wonach ihre Rivalin, die ein Verhältnis mit dem Ehemann der Wienerin hatte, ihr etwa die Hälfte der Detektivkosten erstatten muss. Der OGH entschied, dass das Fremdgehen ein schuldhafter Eingriff in das geschützte Rechtsgut Ehe sei und die Geliebte der Auftraggeberin 4.207,76 Euro Detektivkosten, zuzüglich Nebenkosten, erstatten muss. (OGH Wien 2006 / 12/ 19,4 Ob 52/06k).
Der Detektiv Innsbruck* führt keine rechtlichen Beratungen durch. Haben Sie Rechtsberatungsbedarf? Wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
gehören zu den täglichen Aufgaben der Detekteien am Einsatzort Innsbruck. Weitere Arbeitsbereiche sind zum Beispiel Ermittlungen durch den Wirtschaftsdetektiv Innsbruck* zur Aufklärung von Versicherungsbetrug oder Schwarzarbeit, Ermittlungen durch den Privatdetektiv Innsbruck bei Streit um Unterhalt oder Sorgerecht sowie Nachforschungen durch den Privatermittler Innsbruck* in partnerschaftlichen Angelegenheiten. Weitere Themenkomplexe dieser Webseite sind beispielsweise auch Ermittlungen durch den Privatdedektiv Innsbruck* bei Betrug oder Unterschlagung, Beobachtungen durch den Dedektiv Innsbruck sowie ganz allgemein Nachforschungen durch Dedektive in Innsbruck.