Detektei ConDetect Logo
  • Privatdetektei
  • Wirtschaftsdetektei
  • Empfehlung
  • Information
  • Presse
  • Kontakt

Eheähnliches Verhältnis – Detektive ermitteln

Detektive werden immer häufiger mit Ermittlungen und der Beweissicherung im Zusammenhang mit Unterhaltsverfahren eingeschaltet. Sind Sie gegenüber Ihrer Ex-Partnerin unterhaltspflichtig? Zahlen Sie Ihrer Ex-Frau monatlich hohe Summen und fragen sich wofür? Vermuten Sie, dass Ihre Ex-Frau in einem eheähnlichen Verhältnis (häusliche und wirtschaftliche Lebensgemeinschaft) mit einem neuen Partner lebt oder Arbeitseinkommen verschweigt, um den Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren?

Unsere Privatdetektive observieren und recherchieren im Umfeld Ihrer geschiedenen Ehefrau, um die realen Lebens- um Einkommensverhältnisse zu klären. Durch einen Nachweis des Zusammenlebens oder einer Arbeitstätigkeit kann erreicht werden, dass der Unterhaltsanspruch nicht mehr oder nur noch zum Teil besteht.

Nach Abschluss der Ermittlungen unserer Detektei erhalten Sie einen ausführlichen Detektiv-Bericht mit (falls gefertigt) Foto-/ Videomaterial. Der Bericht kann von Ihnen als Beweismaterial bei Gericht genutzt werden.

Haben Sie Beratungsbedarf? Unter

07 00 – 266 33 832*

steht Ihnen ein kompetenter Privatdetektiv als Ansprechpartner zur Verfügung.

Gut zu wissen: Setzt ein Ex-Ehegatte einen Detektiv auf den anderen an, um ein Fehlverhalten nachzuweisen, so kann er sogar das Detektivhonorar von diesem zurückfordern. Denn ein Privatdetektiv ist meist die einzige Möglichkeit, Beweismittel für die falschen Angaben zu erlangen.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die Kosten für einen Detektiven dann von der ausspionierten Person zu übernehmen sind, wenn die Ermittlungen zur Erhärtung eines konkreten Verdachts erforderlich waren.

Der unterhaltsverpflichtete Ex-Mann hatte einen Detektiven beauftragt, um in einem Unterhaltsprozess nachweisen zu können, dass seine ehemalige Frau nunmehr mit einem neuen Partner zusammenlebte, was diese bestritt. Der Detektiv bestätigte durch seine Ermittlungen dann den Verdacht. Da erst diese Beweise den konkreten Verdacht im Unterhaltsstreit erhärteten, waren sie somit ein notwendiger Teil der Prozesskosten und folglich von der Ehefrau zu übernehmen (OLG Koblenz, 11 WF 70/02).

Fallbeispiel aus der Praxis:

Ein geschiedener Mann aus Krefeld musste im Zusammenhang mit einem Urteil, das im Zuge der Scheidung ergangen ist, erhebliche monatliche Unterhaltszahlungen an seine geschiedene Frau zahlen. Diese lebte schon seit Jahren im Raum Wiesbaden und behauptete, dort alleine zu leben. Durch den gemeinsamen Sohn erfuhr der Unterhaltspflichtige aber von einem langjährigen Freund, dessen Existenz bislang geheim gehalten wurde. Den unbedarften Äußerungen des gemeinsamen Kindes nach wohnte der Mann schon seit geraumer Zeit bei der Unterhaltsberechtigten.

Um Beweismaterial zur Reduzierung der Unterhaltszahlungen zu beschaffen schlug der nun konsultierte Rechtsanwalt vor, ein Privatdetektiv sollte mit der Aufklärung der tatsächlichen Lebensumstände betraut werden.

Ein Detektiv unseres Hauses klärte zunächst durch verdeckte Ermittlungen im Umfeld der Ex-Frau die aktuelle Wohnsituation. Die Recherchen ergaben recht schnell Hinweise auf einen Mann, der schon seit Jahren bei der Frau lebt. Auch der Name des Mannes konnte ermittelt werden. Eine Überprüfung beim Einwohnermeldeamt ergab dann allerdings, dass dieser Lebensgefährte nicht bei der weiblichen Zielperson gemeldet Stufe wurde das Wohnumfeld der Mutter dieses Lebensgefährten überprüft. Hier ergab sich, dass die alte Dame in einer kleinen 3-Zimmer Wohnung lebte. Befragungen unter einer Legende bei Nachbarn ergaben, dass die alte Frau dort schon seit dem Tod des Mannes alleine lebte. Den Sohn würde man nur hin und wieder mal sehen, wenn er zu Besuch käme. Er solle bei seiner Freundin am anderen Ende der Stadt leben. Anschließend wurde die alte Witwe direkt kontaktiert. Diese erzählte dem Ermittler auf die Frage nach dem Sohn, dass dieser nicht bei ihr wohne. Bereitwillig gab sie sogar seine Adresse preis – die Adresse der unterhaltsberechtigten Frau. Diese Erkenntnisse wurden dem Rechtsanwalt des Auftraggebers mitgeteilt, der ganz sicher gehen wollte und zu den bekannten Ergebnissen noch eine sporadische Observation an verschiedenen Wochentagen und Samstagen orderte.

Im Rahmen einer solchen Beobachtung wurde einmal festgestellt, wie beide Personen gemeinsame Einkäufe für den täglichen Bedarf erledigten und später gemeinsam zu einer Feier gingen, wo sie als Paar auftraten.

Die gesamten Erkenntnisse deuteten auf ein sozioökonomisches Lebensverhältnis hin, weswegen nunmehr die gerichtliche Klärung der Unterhaltsfrage erneut aufgegriffen wurde. Im Ergebnis verlor die Frau ihren Unterhaltsanspruch.

Kosten für Detekteien sind bei Ermittlungen zum Nachweis einer Verwirkung von Unterhaltsansprüchen erstattungsfähig. Das Oberlandesgericht Schleswig hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Mann ein Jahr vor seiner rechtskräftigen Scheidung zunächst zur Zahlung eines Elementarunterhaltes in Höhe von 249,08 EUR pro Monat zuzüglich 61,46 EUR pro Monat für Versorgungsunterhalt verurteilt wurde. Einen Monat vor der tatsächlichen Scheidung wurde durch den Mann ein Abänderungsverfahren bezüglich des Unterhaltes eingeleitet. Im Laufe der Gerichtsverhandlung erwies es sich aber, dass die Gattin, die schon 58 Jahre alt war, entgegen ihrer Behauptungen und Aussagen tatsächlich in einem eheähnlichen Verhältnis mit einem anderen Mann zusammen lebt.

Darauf basierend erkannte das Familiengericht, dass der Unterhaltsanspruch der Frau gemäß § 1579 Ziffer 7 BGB verwirkt sei. Der Mann beantragte alsdann, dass ihm seine ehemalige Frau die entstandenen Kosten für die Detektei, die eine 11 Monate dauernde Observation durchgeführt hatte, ersetzten sollte. Aufgrund der extrem langen Bearbeitungsdauer waren hier 60.000,00 EUR als Kosten angefallen. Das OLG Schleswig urteilte, dass die ehemalige Frau die Kosten der Detektei für die Observation in voller Höhe erstatten muss. Die Beauftragung der Detektei war zur Rechtsverfolgung notwendig, denn ansonsten hätte der Nachweis für das eheähnliche Verhältnis nicht erbracht werden können. De Facto habe die Frau dem Mann keine andere Wahl gelassen, als eine Detektei einzuschalten, da sie das Bestehen der eheähnlichen Gemeinschaft drei Jahre lang bestritten habe. Auch seien die Kosten der Detektei keineswegs zu hoch gewesen, da ohne Einsatz der Detektei seitens des Ehemannes an seine Exfrau bis zum Eintritt in das Rentenalter und auch darüber hinaus hätte Unterhalt bezahlt werden müssen.

AG Husum 22 F 124/03 vom 12.11.2004
OLG Schleswig 15 WF 363/04 vom 26.05.2005

Detektive kontaktieren

Detektive kontaktieren

Telefonische Hotline:

07 00 - 266 33 832*

Kontaktformular:

[]
1 Step 1

Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre vorherige Einwilligung an Dritte weiter. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.


Mit dem Absenden der Nachricht bestätige ich die Datenschutzhinweise. Ich stimme der elektronischen Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme zu.

keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right

4,8/5 aus 113 Kunden­bewertungen · Detektei ConDetect

* Aus dem Netz der Deutschen Telekom fallen werktags zwischen 9 und 18 Uhr 12 Cent pro Minute an, ansonsten in der Nebenzeit 8 Cent pro Minute. Die Mobilfunkanbieter berechnen unterschiedliche Gebühren, abhängig vom Anbieter und Vertragsart. Bitte fragen Sie Ihren Anbieter nach der Gebührenstruktur. Wir unterhalten keine örtlichen Büros, sondern beraten Sie vom Firmensitz Dorsten aus. Das spart für Sie Kosten.
** Um eine optimale Beratung zu gewährleisten, werden sie auch nach Geschäftsschluss und am Wochenende direkt zu einem unserer Chefdetektive verbunden.

© ConDetect 2017 | Einsatzgebiete | Kosten | Seitenübersicht | Impressum | Datenschutz

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch Klick auf "Zustimmen" stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

 

Weiter Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung und über uns im Impressum.

DSGVO Logo
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden im Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

Weitere Informationen finden Sie in der der Datenschutzerklärung.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir Ihre Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn Sie diesen Cookie deaktivieren, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.

Analytics-Cookies

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.

Bitte aktivieren Sie zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir Ihre Einstellungen speichern können!