Personaldiebstahl? Detektive decken auf.
Die Bezeichnung Personaldiebstahl deckt verschiedene Bereiche ab, worunter Diebstahl durch Mitarbeiter bzw. Insiderpersonen oder auch Unterschlagung durch Arbeitnehmer gemeint ist.
Im weiteren Sinne gehört der Tatbestand des Diebstahls durch Personal zum Feld der Mitarbeiterkriminalität. Die Mitarbeiterkriminalität umfasst sämtliche Bereiche der Wirtschaftskriminalität, neben Diebstahl durch Anstellte auch Bestechung/Bestechlichkeit, Arbeitszeitbetrug, unerlaubte Nebentätigkeit sowie ein weites Feld vieler zusätzlicher Delikte und Straftatbestände.
Kontrollmechanismen gegen Personendiebstahl
Um Personaldiebstähle abzusenken und Inventurdifferenzen zu minimieren, sind vielfältige Kontrollmechanismen möglich. Dazu zählen insbesondere Detekteien, die Ihnen dabei helfen können, rechtssichere Beweise für den Personaldiebstahl zu erbringen.
Erfahrene Wirtschaftsdetektive bieten vielfältige Lösungsmöglichkeiten. Insbesondere bietet sich in Fällen von Diebstahl in Warenlagern eine verdeckte Videoüberwachung an. Dazu hält unsere Detektei erfahrene Techniker vor, welche eine Installation auch unter schwierigen örtlichen Bedingungen durchführen kann, um so gerichtsverwertbare Beweise zu sichern.
Einsatz verdeckter Ermittler zur Diebstahlaufklärung
Alternativ gibt es spezielle Wirtschaftsermittler, welche im Rahmen einer Einschleusung in das betroffene Unternehmen Straftaten aufdecken können. Dazu wird unter Mitwirkung der Unternehmensführung bzw. der Personalabteilung ein Detektiv wie ein „normaler“ Mitarbeiter unauffällig in die Unternehmens- und Arbeitsabläufe integriert. Nach einer Übergangszeit zum Vertrauenserwerb innerhalb der Belegschaft kann sich der Ermittler gezielt nach kriminellem Verhalten unter Mitarbeitern umschauen.
Kassenüberwachung per Video
Daneben zählt auch die Thematik der Kassensicherheit zwecks Prävention zum Bereich der Personaldiebstähle. Sofern auf diesem Gebiet Bedarf besteht, kommt beispielsweise auch hier eine gezielte Kameraüberwachung in Frage, sowie ebenfalls legendierte Testkäufe durch Detektive – Letzteres, um die Ehrlichkeit des Personals sowie die Zuverlässigkeit der Verkaufsabläufe zu überprüfen.
Umgang mit Diebstahl: Pflicht zur Aufklärung
Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass seitens der Geschäftsleitung sogar eine Pflicht besteht, Straftaten im Unternehmen nachzugehen. Nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) kann ein Geschäftsführer in Haftung genommen werden, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt. Zahlreiche Gerichtsurteile der letzten Jahre haben dies bestätigt und die Manager zu teils empfindlichen Schadensersatzzahlungen verurteilt.
Wie Sie Ihre Inventurdifferenzen verringern und gegen Diebstähle und Straftaten durch Mitarbeiter vorgehen können, erfahren Sie jetzt unter der Rufnummer: