Sabotage
Sabotage wird definiert als absichtliche Störung eines wirtschaftlichen Ablaufs. Im wirtschaftlichen Bereich handelt es sich überwiegend um eine gewaltsame Zerstörung oder Beschädigung von Betriebseigentum (Geräte, Maschinen etc.) oder eine gezielte Störung von Betriebsabläufen.
Im strafrechtlichen Sinne handelt es sich häufig um eine Sachbeschädigung. Die Täter werden umgangssprachlich als Saboteure bezeichnet. Es handelt sich um eine Unterart von Wirtschaftskriminalität.
Verschiedene Motive für Sabotage
Die Motive für Sabotagehandlungen sind meist unterschiedlich. Häufig liegt bei sabotierenden Mitarbeitern Unzufriedenheit mit dem Arbeitgeber vor oder die Sabotagehandlungen werden im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ausgeübt. Unsere Detektive konnten auch schon Fälle aufklären, in denen der Saboteur von einem Konkurrenzunternehmen bezahlt wurde.
Sabotagen und Konkurrenzspionage können einher gehen
Häufig wird Sabotage im Zusammenhang mit Konkurrenzspionage – also in Verbindung mit Industriespionage bzw. Wirtschaftsspionage – erkannt. Bisweilen werden Sabotageakte auch in Verbindung mit einem so genannten Lauschangriff ausgeübt.
Dabei versucht ein Konkurrenzunternehmen, durch Abhören wichtiger Gespräche Betriebsgeheimnisse oder Betriebsinterna des Wettbewerbers zu erlangen. Auch hier weiß eine Wirtschaftsdetektei Abhilfe zu schaffen. Zum Erkennen von Lauschmitteln oder Abhörvorrichtungen in Firmenräumlichkeiten – umgangssprachlich häufig als Wanzen bezeichnet – kann eine Lauschabwehr Maßnahme durchgeführt werden. Dabei wird durch Experten eine Suche nach Abhörgeräten vorgenommen.
Sabotageabwehr durch Wirtschaftsdetektive
Eine professionelle Wirtschaftsdetektei ist spezialisiert auf Sabotageabwehr. Um Sabotagehandlungen und Manipulationen im Unternehmen gerichtsverwertbar nachzuweisen, bieten sich unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten an. Beispielsweise kommt eine verdeckte Videoüberwachung in Betracht oder alternativ die Einschleusung eines Detektivs.
Videoüberwachung zur Aufklärung von Sabotagehandlungen
Bei der Kameraüberwachung werden – natürlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen – verdeckte Kameras eingesetzt. Spezialisierte Techniker installieren dabei verdeckt Minikameras, um eine möglichst lückenlose Dokumentation der Sachbeschädigung sowie der Manipulationen zu erhalten.
Verdeckte Ermittler zur Überführung von Saboteuren
Bei der Einschleusung wird ein verdeckter Ermittler in den Betriebsablauf integriert. Dies kann beispielsweise unter dem Vorwand eines neuen Mitarbeiters oder eines Praktikanten geschehen. Hat der eingeschleuste Detektiv einmal das Vertrauen der Kollegen gewonnen, so kann er nach Unregelmäßigkeiten in Betriebsabläufen Ausschau halten und darüber hinaus durch Gespräche mit den Mitarbeitern etwas zur Motivlage sowie zur Stimmung unter den Mitarbeitern herausfinden.
Observationen als Mittel der Sabotageaufklärung
Je nach Örtlichkeit kommt zur Aufdeckung von Sabotage und Sachbeschädigung ferner eine Observation durch spezialisierte Detektive in Betracht. Dabei handelt es sich um eine verdeckte, diskrete Beobachtung.
Präventive Maßnahmen verhindern Sabotage
Neben der Beweisbeschaffung sowie der Überführung der Täter ist eine Detektei auch tätig auf dem Gebiet der Prävention. Bei Verdacht auf Sabotage muss schnellstmöglich gehandelt werden, um einen hohen Schaden zu vermeiden. Werden wertvolle Maschinen beschädigt, so drohen ein längerer Produktionsausfall und damit hohe Verluste, die zusätzlich zum eigentlichen, direkten Schaden der Sabotage eintreten.
Sabotage ist Straftat
Da es sich bei Sabotagehandlungen meist um eine Straftat handelt, kommen zahlreiche Möglichkeiten in Betracht, gegen den kriminellen Mitarbeiter rechtlich vorzugehen. Werden die Beschädigungen durch Detektive rechtssicher nachgewiesen, können meist arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden – häufig sogar eine fristlose Kündigung. Dazu kann gegen den kriminellen Mitarbeiter eine Strafanzeige erstattet werden.
Schadensersatz gegen den Verursacher geltend machen
Zudem kann gegen den Täter der Sabotage üblicherweise Schadensersatz geltend gemacht werden. Darunter fällt auch die Möglichkeit der Detektivkostenerstattung. Dabei handelt es sich im weiteren Sinne um Rechtsverfolgungskosten, die nach dem Verursachungsprinzip gegen den Verantwortlichen geltend gemacht werden können. Die Erstattung von Detektivkosten richtet sich nach § 91 der Zivilprozessordnung – ZPO. Detektivkosten sind oftmals in Prozessen aus dem Grundsatz der positiven Vertragsverletzung und dem dadurch entstandenen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zu erstatten (so etwa LAG Mainz, 5 Sa 540/99; OLG München, 11 W 1592/93; OLG Hamm, 23 W 92/92; BAG, 8 AZR 5/97).
Jetzt Sabotage verhindern und aufklären
Sofern in Ihrem Unternehmen Hinweise auf Sabotage durch Mitarbeiter oder generell auf Wirtschaftskriminalität vorliegen, rufen Sie zur Vermeidung weiteren Schadens und zur Beratung zu den Möglichkeiten der Aufklärung jetzt an: