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Detektive klären Schwarzarbeit auf

Nicht nur aus der täglichen Praxis erfahrener Detektive weiß man um die Probleme und die oft verheerenden wirtschaftlichen Folgen von Schwarzarbeit. In unserer Detektei werden wir nicht nur mit Schwarzarbeit durch unlauter arbeitende Betriebe oder arbeitslose Schwarzarbeiter konfrontiert, sondern immer häufiger mit Schwarzarbeit durch Arbeitnehmer unserer Auftraggeber. Detektive sind in der Lage, solche Sachverhalte beweissicher aufzuklären.

Haben auch Sie den Verdacht, dass einer Ihrer Mitarbeiter einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht? Benutzt dieser Mitarbeiter für diese Nebentätigkeiten vielleicht sogar noch Ihre Fahrzeuge, Ihre Werkzeuge und womöglich sogar noch Ihr Material? Oder noch schlimmer… – unterbietet er vielleicht sogar Angebote, die Sie Ihren Kunden unterbreiten?

Dachdecker bei der Arbeit als Sinnbild für Detektivarbeit.

Durch Observationen und Ermittlungen dokumentieren unsere Detektive im Beobachtungszeitraum das Verhalten der Zielperson. Nach Abschluss der Beobachtungen und Recherchen erhalten Sie einen ausführlichen Detektiv-Bericht mit (falls gefertigt) Foto-/Videomaterial, den Sie als Beweismaterial auch bei Gericht verwenden können. Natürlich stehen bei konkretem Bedarf unsere Detektive auch als Zeugen bei Gericht zur Verfügung.

Oder arbeitet ein Gewerbetreibender unlauter, indem er ohne Rechnung tätig wird und somit Ihre hart kalkulierten Preise unterbietet? Auch in solchen Fällen ermitteln unsere Detektive zielsicher den Sachverhalt und helfen Ihnen dabei, sich gegen Schwarzarbeiter zur Wehr zu setzen.

Zögern Sie nicht, der Schwarzarbeit, die Ihnen zum Nachteil gereicht, den Riegel vorzuschieben. Lassen Sie sich von unserer Detektei beraten. Jeder Detektiv unseres Unternehmens steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Aus der detektivischen Praxis:

Ein Malerbetrieb aus dem Großraum Stuttgart stellte regelmäßig fest, dass bestimmte Anfragen für Aufträge, die als sicher angesehen wurden, letztlich doch nicht realisiert werden konnten. Gleichzeitig registrierte man die nicht vorhandene Bereitschaft zu Überstunden bei zwei bestimmten Mitarbeitern. Kurzfristige Arbeitszeitausweitungen in die Abendstunden oder an Samstagen wurden grundsätzlich abgelehnt. Hierfür wurden als Gründe jeweils familiäre Verpflichtungen mit der Beaufsichtigung minderjähriger Kinder benannt. Seitens des Unternehmens wuchs der Verdacht, dass die betreffenden Mitarbeiter in diesen Zeitfenstern allerdings deswegen nicht zur Verfügung standen, weil sie einer lukrativen Schwarzarbeit nachgingen, insbesondere da es bereits einen Hinweis von außerhalb gegeben hatte. Dieser Hinweisgeber bezichtigte die beiden Mitarbeiter des Unternehmens der regelmäßigen Schwarzarbeit.

Die Unternehmensleitung beschloss, die beiden betreffenden Personen an Tagen, an denen sie betriebliche Mehrarbeit aus fadenscheinigen Gründen heraus abgelehnt hatten, zu kontrollieren, um festzustellen, ob der angetragene Hinweis der Schwarzarbeit der Wahrheit entsprach und erteilten daher unserer Detektei einen Auftrag zur Beobachtung der möglichen Schwarzarbeiter.

Die Observationsteams unserer Detektei positionierten sich daher an den Wohnorten der Zielpersonen im Raum Reutlingen bzw. Tübingen. In beiden Fällen waren schon am frühen Morgen Bewegungen im Haus ersichtlich. Die folgende Observation ergab, dass der Angestellte des Unternehmens aus dem Raum Reutlingen mit seinem Firmenfahrzeug zunächst den Kollegen aus dem Raum Tübingen abholte, um anschließend Maler- und Anstreicherequipment aus dem Fahrzeug geladen und in ein Reihenhaus verfrachtet. Im Anschluss konnte durch die Fensterfronten erkannt werden, dass beide Mitarbeiter des Unternehmens mit Maler- und Tapezierarbeiten in diesem Reihenhaus beschäftigt waren.

Eine Rücksprache unserer Detektive mit dem Auftraggeber und ein Abgleich der festgestellten Anlaufadresse mit dem Unterlagen des Auftraggeber ergab dann, dass die Mitarbeiter des Auftraggebers nicht nur einer Schwarzarbeit nachgingen, während sie vorgeblich für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben mussten, sondern dass sie tatsächlich an einem Objekt Arbeiten durchführten, für das der Arbeitgeber ein Angebot abgegeben hatte, ohne jedoch den Zuschlag zu erhalten. Die beiden Arbeitnehmer schädigten somit nicht nur die soziale Volkswirtschaft durch ihre Schwarzarbeit, sondern auch ganz gezielt den eigenen Arbeitgeber, indem sie mit seiner Ausstattung in seinem Kundenstamm wilderten.

Anschließende Recherchen durch unsere Detektive bei weiteren fraglichen Objekten im Raum Stuttgart, Ludwigsburg und Esslingen brachten ans Licht, dass die beiden Angestellten auch dort Schwarzarbeiten erledigt hatten, die ursprünglich im Rahmen der Angebotserstellung an den Arbeitgeber herangetragen wurden. Der Fall konnte aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse durch unsere Privatdetektive kurzfristig abgeschlossen werden.

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