Detektive weisen unerlaubte Nebentätigkeit nach
Detektive beweisen durch gezielte Ermittlungen und Beobachtungen die nicht genehmigte Nebentätigkeit Ihrer Mitarbeiter.
Haben Sie den konkreten Verdacht, dass einer Ihrer Mitarbeiter einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht? Benutzt dieser Mitarbeiter für seine nicht durch Sie genehmigten Nebentätigkeiten möglicherweise sogar noch Ihre Fahrzeuge, Ihre Werkzeuge und vielleicht sogar auch Ihr Material?
Oder noch extremer – unterbietet er vielleicht sogar Angebote, die Sie Ihren Kunden unterbreiten um selber unter der Hand oder gegen eine niedrige Rechnung den Auftrag abzuwickeln? Oder ist ein Arbeitnehmer auf der Arbeit stets übermüdet und bringt nicht mehr die normale oder für ihn sonst übliche Arbeitsleistung? Das kann ein Indiz für eine unerlaubte Nebentätigkeit sein.
Durch Observationen und Ermittlungen dokumentieren unsere Detektive das Verhalten solcher im Verdacht stehender Mitarbeiter und beweisen ein mögliches arbeitsrechtliches Fehlverhalten. Denn durch eine unerlaubte Nebentätigkeit kann das Arbeitsverhältnis in schwerwiegender Weise verletzt werden, da die arbeitsvertraglichen Pflichten missachtet werden. Dies kann weitreichende Arbeitsrechtliche Folgen haben. Ein Detektiv kann hier Licht ins Dunkel bringen.
Die Aufklärung durch eine Detektei ist oftmals das Einzige Mittel, um entsprechende Beweise zu erlangen. In der Regel ist die Arbeitskraft bei einer Arbeitsstelle dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Eine Nebentätigkeit ist meist nur mit einer expliziten Genehmigung seitens des Arbeitgebers statthaft.
Die Gründe dafür liegen auf der Hand.
Einerseits soll die Arbeitskraft in voller Stärke dem eigentlichen Arbeitgeber zugutekommen und den Arbeitnehmer vor einer möglichen Überbelastung schützen. Denn das könnte sich wiederum für den Arbeitgeber negativ auswirken, da der Arbeitnehmer übermüdet ist und seine normale Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Auch eine radikal erhöhte Unfallgefahr während der Arbeitszeit ist eine übliche Folge eines ausgelaugten Mitarbeiters, der ausgiebigen Nebentätigkeiten nachgeht.
Andererseits soll der Arbeitgeber durch diese Regelung auch vor einem konkurrenten Verhalten des Mitarbeiters geschützt werden, da dieser dadurch in direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber treten könnte. Durch eine zielgerichtete Observation unserer Detektive kann auch Ihrem Arbeitnehmer eine unerlaubte Nebentätigkeit nachgewiesen werden.
Aus der Rechtsprechung:
Generell gilt, wenn ein konkreter Verdacht auf das Ausüben darf ein Detektiv mit der Aufklärung betraut werden. Hier gilt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes Kassel (1 ABR 26/90).
Mit Urteil vom 11.12.2001 (9 AZR 464/100) hat das Bundesarbeitsgericht Erfurt entschieden, dass ein Arbeitnehmer für eine Nebentätigkeit bei seinem Arbeitgeber eine Zustimmung einholen muss, wenn dieses sogar im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Übrigens, auch Beamte dürfen nicht einfach einer Nebentätigkeit nachgehen. Das Oberverwaltungsgericht hat mit AZ 3 A 11578/01.OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden, dass Beamte nur mit Erlaubnis einer Nebentätigkeit nachgehen dürfen.
Zu guter Letzt:
Auch während des Erziehungsurlaubes darf keine Nebentätigkeit ausgeübt werden wie das Arbeitsgericht Frankfurt a. M. mit Aktenzeichen 6 Ca 254/00 urteilte und feststellte, dass Nebentätigkeiten für ein anderes Unternehmen (hier für die Konkurrenz) während des Erziehungsurlaubes eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigte.