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Detektive ermitteln bei Trennungsunterhalt

Ein Detektiv kann Ihnen mit Beweisen helfen, wenn Sie verpflichtet werden, Trennungsunterhalt zu zahlen, der möglicherweise ungerechtfertigt ist.

Sind Sie verpflichtet, Ihrer getrennt lebenden Ehefrau Trennungsunterhalt zu bezahlen? Vermuten Sie, dass diese Arbeitseinkommen verschweigt, um den Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht zu verlieren? Oder umgekehrt – sollen Sie für Ihren getrennt lebenden Mann bezahlen, der aber heimlich schwarz arbeitet? Oder ist es zu schweren Verfehlungen gekommen, die Einfluss auf den Trennungsunterhalt haben können und meist nur durch Detektive zu beweisen sind? Schließlich kann für den Trennungsunterhalt von Bedeutung sein, ob und in welcher Form die unterhaltsberechtigte Person mit einer anderen Person eine Beziehung schon vor der Trennung aufgenommen hat bzw. nach der Trennung eingeht.

Unsere Privatdetektive observieren und recherchieren im Umfeld Ihres getrennt lebenden Ehepartners, um die Einkommensverhältnisse zu klären und zu prüfen, ob es nicht doch eine Schwarzarbeit gibt, die nicht angegeben wurde. Die Ermittlungen wurden dabei in ganz Deutschland durchgeführt.

Aus der Rechtsprechung zum Thema Trennungsunterhalt

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 15.03.1989 entschieden, dass Detektivkosten zur Ermittlung eines nicht nachweisbaren Fehlverhaltens im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein können (OLG Stuttgart, 8 WF 96/88).

Auch das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich mit dem Thema beschäftigt und geurteilt, dass ein mehrfach betrogener Ehemann nach der Trennung von seiner Frau den Unterhalt kürzen kann. Das Gericht reduzierte den von dem betrogenen Ehemann zu zahlenden Trennungsunterhalt (OLG Frankfurt a.M., 1 UF 181/00).

Das Oberlandesgericht Schleswig entschied, dass Detektivkosten eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sind (OLG Schleswig, 15 WF 218/91).

Ein interessantes Urteil fällte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit Datum vom 20.03.2002, in dem er der Klage eines Ehemannes stattgab, der eine Kürzung des Trennungsunterhalts für seine der allerdings homosexuell war. Der BGH hielt diesen Fakt für unerheblich, da es für die Frage des Unterhalts nicht darauf ankomme, ob es zwischen den Partnern zu Intimitäten komme oder nicht. Der Trennungsunterhalt im vorliegenden Fall ging daher der Frau durch die neue Beziehung zu einem Homosexuellen verloren (BGH, XII ZR 159/00).

Einer Verwirkung des Unterhalts stimmte auch das Oberlandesgericht Koblenz zu. Die Richter aus Koblenz erkannten die Verwirkung darin, dass die getrennt lebende Ehefrau mit einem neuen Mann zusammen lebte, was nur durch einen Privatdetektiv ermittelt werden konnte. Auch die Detektivkosten konnten zurückgefordert werden (OLG Koblenz, 11 WF 70/02).

Zögern Sie im Zweifel nicht und sprechen mit einem Detektiv aus unserem Haus, inwieweit wir Ihnen helfen können. Die Tätigkeit unserer Detektei wird durch erfahrene Ermittler, die über ganz Deutschland verteilt sind, ausgeführt.

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