Personenüberwachung
Unter Personenüberwachung versteht eine Detektei verschiedene Arten einer Überwachung von Personen. Um eine geeignete Überwachungsmethode anbieten zu können, ist es in einem ersten Schritt erforderlich, dass der Klient schildert, warum die Überwachung stattfinden soll, um welche zu überwachende Person es sich handelt und was für Ziele mit der Überwachung verfolgt werden.
Sodann kann die geeignete und zielführendste Methode der Überwachung einer Person ausgewählt werden. Eine solche Überwachung ist zunächst grundsätzlich auch durch Kameras möglich. In einem solchen Fall handelt es sich um eine so genannte Videoobservation. Sollte der konkrete Sachverhalt dazu geeignet sein oder alternativ die Örtlichkeit dies erfordern, so kann beispielsweise ein getarntes Einsatzfahrzeug an geeigneter Stelle positioniert werden. Mittels einer darin getarnten und verdeckten Videoanlage (verdeckte Videoüberwachung) wird so eine Standobservation durchgeführt. Aufgrund der Tarnung des Observationsfahrzeugs (Observationsbusses) kann diese Maßnahme üblicherweise auch als Dauerobservation durchgeführt werden.
Beobachtungen bringt Aufklärung
In den meisten Sachverhalten bietet sich eine personell durchgeführte Beobachtung an, bei welcher durch Detektive im Rahmen der Observation (auch als Personenbeobachtung oder umgangssprachlich als Personenbeschattung bezeichnet) Feststellungen getroffen werden.
Ein solcher Beobachtungseinsatz ist meist zielführender, da durch die mobile Observation natürlich eine wesentlich größere Flexibilität besteht als bei einer reinen Standobservation (welche übrigens auch mit dem Einsatz eines Observanten in einem getarnten Einsatzfahrzeug durchgeführt werden kann).
Observanten können zudem zusätzlich als Zeugen vor Gericht benannt werden und darüber hinaus natürlich auch im Überwachungseinsatz Foto- und/oder Videomaterial erstellen.
Personenüberwachung per GPS
Im Übrigen kann eine Personenüberwachung nur in sehr wenigen Ausnahmefällen und unter Vorliegen ganz spezieller Voraussetzungen mit Hilfe von GPS Unterstützung (Ortungssysteme) durchgeführt werden. In den meisten Fällen ist das Tracking per GPS aber verboten und wird von unserer Detektei daher nicht betrieben.
Meist gibt es jedoch geeignete Methoden, um auch ohne einen GPS Einsatz in schwierigen Ausgangskonstellationen die gewünschten Feststellungen zu treffen und die Überwachung der Person erfolgreich zu gestalten.
Eine Nebenart der Personenüberwachung stellen Ermittlung und Recherche dar. Diese werden insbesondere dann angewandt, wenn eine Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist.
Abzugrenzen ist diese Überwachungsmethode von der Personalüberwachung, bei der es darum geht, bei Vorliegen eines begründeten Verdachts Personal, also Mitarbeiter eines Unternehmens, zu überprüfen – beispielsweise bei Hinweisen auf eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit („Blaumacher„) oder auf Straftaten im Unternehmen (Mitarbeiterdiebstähle etc.).
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