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Personalüber­prüfung

Zum Bereich der Personalüberprüfung wird zunächst das Feld der Bewerberüberprüfung gezählt, denn diese soll ein Unternehmen davor schützen, auf Grund gefälschter Bewerbungsunterlagen einen neuen Mitarbeiter einzustellen. Dazu werden die Unterlagen im Vorfeld der Einstellung von einem Privatdetektiv auf Plausibilität überprüft. Insbesondere bei der Besetzung von Schlüsselpositionen, beispielsweise in der Geschäftsführung, oder in sicherheitsrelevanten Bereichen wie der IT ist ein solches Bewerber-Screening dringend zu empfehlen.

Diese auch als Pre-Employment-Screening bezeichnete Prüfung kann mehrstufig durchgeführt werden. Dann werden zunächst die vom verdächtigen Bewerber eingereichten Zeugnisse auf mehr oder weniger augenscheinliche Fälschungen geprüft. Für ein geschultes Auge lassen sich solche Fälschungen der Bewerbungsunterlagen häufig schon schnell erkennen.

In einem weiteren Schritt können sodann die so genannten Referenzen überprüft werden – sei es im Rahmen einer legendierten telefonischen Recherche oder auch durch eine Überprüfung vor Ort. Sofern ein begründeter Verdacht und somit ein berechtigtes Interesse vorliegt, können in Einzelfällen auch Bewerber auf Negativmerkmale überprüft werden – beispielsweise der Fahrer eines Geldtransports darauf, ob in der Vergangenheit eine Eidesstattliche Versicherung (EV/Vermögensauskunft) abgegeben werden musste.

Bekämpfung von Diebstahl

Im Rahmen der Personalüberprüfung beobachten Detektive zudem bei Tatverdacht von Diebstahl oder Unterschlagung zum Nachteil des Arbeitgebers. Hier kommt es dann zu einer so genannten Mitarbeiterüberwachung. Dabei gilt es, den Täter festzustellen und nach Möglichkeit dingfest zu machen. Zudem sollten gerichtsverwertbare Beweise dokumentiert werden, um möglichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung der Arbeitstätigkeit sind nämlich meist ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Überwachung zumeist verdeckt

Eine Personalüberwachung wird in Gestalt einer Observation von Mitarbeitern meist in verdeckter Form durchgeführt, kann in bestimmten (seltenen) Fällen aber auch durch offene Ermittlungen vorangetrieben werden.

Sofern es in Ihrem Unternehmen zu Warendiebstahl oder Gelddiebstahl kommt, können unsere Wirtschaftsdetektive Ihnen dabei behilflich sein, diese Diebstähle aufzuklären. Dazu kann alternativ auch eine verdeckte Videoüberwachung durchgeführt werden, sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dazu vorliegen. Lesen Sie auch die Seite Personaldiebstahl.

Lassen Sie sich zur Bewerberüberprüfung beraten

Sie haben den Verdacht, dass Ihnen möglicherweise eine gefälschte Bewerbung vorliegt oder Sie einen Straftäter unter Ihren Mitarbeitern haben? Minimieren Sie Ihr Risiko bei der Personalentscheidung und lassen sich von einem unserer Wirtschaftsdetektive über die Möglichkeiten in Ihrem Fall beraten unter unserer Rufnummer:

07 00 – 266 33 832*

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