Detektive überwachen in Scheidungssachen
Das Schuldprinzip im Scheidungsverfahren wurde 1977 abgeschafft. Trotz Wegfall dieses Schuldprinzips kann es jedoch für Sie von Interesse sein zu erfahren, ob Ihr Partner sich einer anderen Person zuwendet.
Mancher Ehevertrag sieht z.B. eine Reduzierung oder den kompletten Wegfall des nachehelichen Unterhaltes vor, sollte der Partner aus einer intakten Ehe ausbrechen und sich einer anderen Person zuwenden.
Zunächst klärt einer unserer Privatdetektive welchen Zeiten Ihr Partner observiert werden soll. Damit behalten Sie die entstehenden Kosten im Überblick. Im Anschluss daran beobachten unsere Detektive Ihren Partner zu den festgelegten Zeiten und dokumentieren dessen Aktivitäten.
Eine solche Observation kann einmalig geschehen, aber auch zu wechselnden Zeiten über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden.
Nach Abschluss der Tätigkeiten unserer Detektive erhalten Sie einen ausführlichen Bericht mit (falls gefertigt) Foto- / Videomaterial.
Die Arbeitsbereiche unserer bundesweit tätigen Detektei beinhalten unter anderem auch die folgenden Tätigkeiten: