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Detektive überwachen in Scheidungssachen

Das Schuldprinzip im Scheidungsverfahren wurde 1977 abgeschafft. Trotz Wegfall dieses Schuldprinzips kann es jedoch für Sie von Interesse sein zu erfahren, ob Ihr Partner sich einer anderen Person zuwendet.

Mancher Ehevertrag sieht z.B. eine Reduzierung oder den kompletten Wegfall des nachehelichen Unterhaltes vor, sollte der Partner aus einer intakten Ehe ausbrechen und sich einer anderen Person zuwenden.

Zunächst klärt einer unserer Privatdetektive welchen Zeiten Ihr Partner observiert werden soll. Damit behalten Sie die entstehenden Kosten im Überblick. Im Anschluss daran beobachten unsere Detektive Ihren Partner zu den festgelegten Zeiten und dokumentieren dessen Aktivitäten.

Eine solche Observation kann einmalig geschehen, aber auch zu wechselnden Zeiten über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden.

Nach Abschluss der Tätigkeiten unserer Detektive erhalten Sie einen ausführlichen Bericht mit (falls gefertigt) Foto- / Videomaterial.

Die Arbeitsbereiche unserer bundesweit tätigen Detektei beinhalten unter anderem auch die folgenden Tätigkeiten:

  • Observationen bei Verdacht von Untreue / Seitensprung in der Partnerschaft
  • Ermittlungen in Unterhaltssachen (z.B. Trennungsunterhalt)
  • Recherchen bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
  • Ermittlungen in Sorgerechtssachen
  • Personenüberwachung

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* Aus dem Netz der Deutschen Telekom fallen werktags zwischen 9 und 18 Uhr 12 Cent pro Minute an, ansonsten in der Nebenzeit 8 Cent pro Minute. Die Mobilfunkanbieter berechnen unterschiedliche Gebühren, abhängig vom Anbieter und Vertragsart. Bitte fragen Sie Ihren Anbieter nach der Gebührenstruktur. Wir unterhalten keine örtlichen Büros, sondern beraten Sie vom Firmensitz Dorsten aus. Das spart für Sie Kosten.
** Um eine optimale Beratung zu gewährleisten, werden sie auch nach Geschäftsschluss und am Wochenende direkt zu einem unserer Chefdetektive verbunden.

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