ConDetect Detektei: Papenburg ist Einsatzort
Detektive ermitteln in Papenburg
ConDetect Privat- und Wirtschaftsdetektive waren Ihre Interessen nicht nur in Papenburg und dem Emsland. Unabhängig davon, ob es sich dabei in privaten Belangen um die Ermittlung gerichtsfester Beweise in Scheidungssachen, bei Streit um Sorgerecht oder Unterhalt oder den Nachweis von Untreue handelt oder in geschäftlichen Angelegenheiten um die Aufklärung von Diebstählen, Spesenbetrug oder Missbrauch der Lohnfortzahlung.
Sie haben lange genug darauf gewartet, dass das Problem sich von allen löst. Reagieren Sie. Sprechen Sie unter der Rufnummer
mit einem erfahrenen Privatdetektiv oder Wirtschaftsdetektiv unseres Ermittlerteams. Besprechen Sie diskret und vertraulich die Möglichkeiten und Wege zur Beantwortung Ihrer offenen Fragen. Als Alternative können Sie uns zunächst auch gern eine aussagekräftige Darstellung Ihrer Angelegenheit mit dem Kontaktformular für den Einsatzort Papenburg – Detektei ConDetect zusenden. Bitte hinterlassen Sie uns dabei auch eine Rückrufnummer sowie ein Zeitfenster, in dem Sie am besten erreichbar sind, so dass noch offene Fragen geklärt werden können. Selbstverständlich werden alle übermittelten Daten vertraulich behandelt.
Der Privatermittler Papenburg* wird z.B. in den folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Aufklärung von Lagerdiebstählen oder Transportkriminalität durch Einschleusung eines verdeckt agierenden Wirtschaftsermittlers
- Überwachung Ihrer Handelsvertreter oder Monteure zum Nachweis von Spesenbetrug oder Arbeitszeitmanipulation
- Beobachtung vorgeblich kranker Mitarbeiter bei Verdacht einer Nebentätigkeit
- Ermittlungen in Unterhaltsangelegenheiten (z.B. Nachweis eines eheähnlichen Verhältnisses)
- Nachforschungen in Forderungsangelegenheiten (z.B. Ermittlung pfändbarer Vermögenswerte)
- Partnerbeobachtung bei Verdacht eines Seitensprungs (Fremdgehen, Untreue)
Mitnahme von Fischbrötchen führt zur Kündigung
Wenn innerbetrieblich geregelt ist, dass das Personal auch abgelaufene Essenswaren nicht unbezahlt mitnehmen darf, kann eine fristlose Kündigung bei Zuwiderhandlung erfolgen. Im vorliegenden Fall hatte eine Mitarbeiterin nach Feierabend 3 Fischbrötchen unbezahlt eingesteckt und mit nach Hause genommen. Dies führte zu einer fristlosen Kündigung. Das Arbeitsgericht Frankfurt schloss sich der Argumentation der Mitarbeiterin, dass die Fischbrötchen ansonsten weggeworfen worden wären, nicht an und bestätigte die Kündigung. (AZ. 7 Ca 8861/07)
Der Privatdetektiv Papenburg* führt keine Rechtsberatung durch. Wenden Sie sich bitte bei Rechtsberatungsbedarf an einen Rechtsanwalt aus Papenburg.